Informationen über die Details der Fortsetzung der Exzellenzinitiative

13.04.2016

Protokoll der Fragestunde

Vizepräsident Peter Hintze: Wir bleiben beim Thema. Ich rufe die Frage 16 der Abgeordneten Nicole Gohlke, Fraktion Die Linke, auf: Wie möchte die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die geplanten Details hinsichtlich der Fortsetzung der Exzellenzinitiative informieren, und plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über die gesetzliche Grundlage zur Fortführung der Exzellenzinitiative als weitreichende strukturverändernde wissenschaftspolitische Maßnahme und über die zur Verfügung gestellten Bundesmittel entscheiden zu lassen? Herr Staatssekretär, bitte.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Kollegin Gohlke, die Bundesregierung beabsichtigt, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Nachfolge der Exzellenzinitiative dem Deutschen Bundestag umgehend nach der Beschlussfassung in der GWK zur Verfügung zu stellen. Die Exzellenzinitiative hat in Artikel 91 b des Grundgesetzes ihre klare verfassungsrechtliche Grundlage. Die Finanzmittel im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen werden wie bisher nur vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften vereinbart.

Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.

Nicole Gohlke (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung die juristische Meinung bekannt, die besagt, es sei nicht ausreichend, dass die Exzellenzinitiative nur auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern beruht, sondern dass es eigentlich einer parlamentsgesetzlichen Grundlage bedürfe, insbesondere da der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Wissenschaftsrat im Entscheidungsverfahren die eigentliche Staatsaufgabe der Forschungsförderung übertragen wird und die Exzellenzinitiative eine tatsächlich strukturverändernde Steuerungswirkung entfaltet, die die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit tangiert? Wie bewertet die Bundesregierung diese Einschätzung?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Kollegin Gohlke, diese juristische Einzelmeinung, die kürzlich zu lesen war, haben wir zur Kenntnis genommen. Nichtsdestotrotz ist die verfassungsrechtliche Grundlage der Exzellenzinitiative in Artikel 91 b des Grundgesetzes klar geregelt. Wörtlich ist in Artikel 91 b formuliert: (A) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Die Verfassungskonformität der Vereinbarung steht in übereinstimmender Meinung von Bund und Ländern außer Zweifel.

Vizepräsidentin Petra Pau: Wie ich sehe, Frau Gohlke, verzichten Sie auf Ihre zweite Nachfrage. – Dann hat der Kollege Gehring das Wort zu einer Nachfrage.

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich war sehr erstaunt, Herr Rachel, dass Sie hier im Deutschen Bundestag kein Bekenntnis zu einer Überbrückungsfinanzierung abgeben wollen, die für die Exzellenzcluster offenkundig vonnöten ist. Dafür ist es aus unserer Sicht allerdings allerhöchste Zeit. Eine solche Finanzierung ist längst überfällig. Eine entsprechende Ankündigung hatte ich eigentlich schon von der Bundesforschungsministerin auf der Bundespressekonferenz am 29 . Januar erwartet. Schließlich wollen hochanerkannte Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler wissen, welche Perspektive sie haben. Ich frage daher noch einmal nach: Inwieweit wird es eine Überbrückungsfinanzierung für die sehr honorigen Exzellenzcluster geben, die sich derzeit in der Förderung befinden?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Über eine Überbrückungsfinanzierung wird – genauso wie über die anderen Elemente der Exzellenzinitiative – zwischen den 16 Bundesländern und der Bundesregierung verhandelt. Wir befinden uns vollkommen im Zeitplan, der allen Beteiligten frühzeitig klar war. Es geht um die Nachfolge der Exzellenzinitiative ab November 2017. Wir haben uns vorgenommen, bis zum Juni zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin eine endgültige Entscheidung zu treffen. Diese wird dann ab Mitte 2016 genügend Spielraum bieten, um in den Folgejahren entsprechend zu reagieren.

Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. – Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereichs.