Deutschland bleibt hinter EU-Ausnahmeregelung zurück - Özdemir lässt Frist für mehr Nahrungsmittelanbau verstreichen

20.04.2022

Berlin.- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute auf eine Schriftliche Frage der CDU-Bundestagsabgeordneten Heike Brehmer erklärt, dass Deutschland den Beschluss der EU-Kommission vom 23. März, der einen Anbau aller Feldfrüchte auf brachliegenden ökologischen Vorrangflächen zur Ernährungssicherung vorsieht, nicht nutzen werde. Die hierzu von der EU-Kommission an Deutschland gesetzte Frist sei abgelaufen.

„Die offensichtliche Gleichgültigkeit und die kalte Verwaltungssprache, mit der die Bundesregierung die EU-rechtlich eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung von Brachflächen für die menschliche Ernährung ausschlägt, macht mich fassungslos. Das wird der ethisch-moralischen Verantwortung Deutschlands, die weit über die Versorgung der eigenen Bevölkerung hinausragt, nicht gerecht“, kommentiert der Dürener Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU).

Die Frist sei vor 21 Tagen abgelaufen, innerhalb derer die Bundesregierung bei der EU-Kommission die Nutzung von ökologischen Vorrangflächen für den Anbau aller Feldfrüchte, also nicht nur von Tierfutter, unter Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung hätte anmelden können. Eine Nutzung des entsprechenden Beschlusses der EU-Kommission vom 23. März 2022 sei daher EU-rechtlich nicht mehr möglich.

„Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir lässt aus rein ideologischen Gründen sehenden Auges die Frist verstreichen. Das ist eine verpasste Chance für die Ernährungssicherung und für die Landwirtinnen und Landwirte, die gerne zur Versorgungssicherheit Deutschlands, Europas und der Welt angesichts des andauernden Angriffskrieges Putins gegen die Ukraine beigetragen hätten. Minister Özdemir spielt damit mittelbar Putin in die Hände, der auf Hunger als Waffe setzt“, so der Dürener Christdemokrat Rachel.