Vereinbarungen zur Einordnung der Abschlüsse im Gesundheits- und Pflegebereich

09.05.2012

Protokoll der Fragestunde

Vizepräsident Eduard Oswald: Ich rufe die Frage 27 unserer Kollegin Agnes Alpers auf: Welche besonderen Vereinbarungen gibt es zur Einordnung der Abschlüsse im Gesundheitsbereich, und auf welchem Niveau des DQR sollen die berufsfachschulischen Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich eingeordnet werden? Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Abgeordnete Alpers, im Rahmen eines DQRSpitzengesprächs am 31. Januar dieses Jahres haben sich Bund, Länder, Sozialpartner und Wissenschaftsorganisationen auf eine grundsätzliche Linie für die Einführung eines Deutschen Qualifikationsrahmens verständigt. Die Vereinbarung ist im entsprechenden Internetbeitrag zum DQR verfügbar; die Internetadresse stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Hierin wird der Arbeitskreis DQR – auf ihn bin ich vorhin schon eingegangen – gebeten, die noch ausstehenden Zuordnungen vorzunehmen. Mit anderen Worten: Der Beratungsprozess dauert noch an; er ist noch nicht abgeschlossen.

Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin.

Agnes Alpers (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Rachel, dieser Prozess währt ja schon einige Zeit. Meine Fraktion und ich haben einige Fragen dazu und wollen, dass der Gesundheitsbereich nun endlich mit einbezogen wird. Häufig wurde darüber diskutiert, dass das Abitur nicht miteinbezogen worden ist und Abschlüsse in Teilbereichen des Gesundheitswesens in das Niveau 4 oder 5 eingeordnet werden sollen. Deshalb frage ich: Wann genau wird dieser Prozess abgeschlossen sein, damit es für diese Berufe tatsächlich eine verlässliche Aussage gibt?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Kollegin Alpers, der Diskussionsprozess wird dann abgeschlossen sein, wenn man sich nach inhaltlich überzeugenden Kriterien geeinigt hat. Das ist zurzeit noch nicht der Fall. Den weiteren Prozess werden wir ausgestalten. Wir werden jetzt nicht aufhören, sondern wir werden jetzt Erfahrungen mit dem DQR in der Praxis sammeln, und zwar hier bei uns in Deutschland und in Europa. In den Arbeitsgremien gibt es einen klaren Konsens darüber, dass in fünf Jahren eine Überprüfung, eine Evaluation,
durchgeführt werden soll. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Zuordnung der allgemeinbildenden Schulabschlüsse erneut aufgegriffen.

Vizepräsident Eduard Oswald: Sie haben die Möglichkeit der zweiten Nachfrage. Bitte schön, Frau Kollegin.

Agnes Alpers (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Rachel, ich muss doch noch einmal ganz konkret nachfragen. Sie sagten jetzt: Wir wollen Erfahrungen sammeln. Wir wollen uns nach fünf Jahren noch einmal mit dem Abitur beschäftigen, dessen Einordnung wir ausgesetzt haben. Ich frage Sie nochmals: Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die anderen Berufe einzuordnen, den Gesundheitsbereich für die nächsten fünf Jahre aber auszuschließen? Es gibt viele, die konkret nach dem Zeitpunkt fragen. Beabsichtigen Sie in absehbarer Zeit, eine genaue Zuordnung der Gesundheitsberufe vorzunehmen? 

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und ForschungFrau Kollegin Alpers, ich kann Sie beruhigen: Es ist nicht vorgesehen, das erst in fünf Jahren zu machen, sondern das soll jetzt Teil des gesamten Verhandlungsprozesses sein. Ich kann das Ergebnis heute nicht vorwegnehmen. Man hat sich hier inhaltlich noch nicht geeinigt. Der Zeitraum von fünf Jahren bezieht sich auf die Gesamtbetrachtung. Die Überprüfung, ob die Einordnungen richtig waren, und zwar sowohl im nationalen Maßstab als auch im Vergleich zu anderen Ländern, wird man in fünf Jahren im Rahmen einer Evaluation durchführen.

Vizepräsident Eduard OswaldDer Kollege Ralph Lenkert hat noch eine Nachfrage. Bitte schön.

Ralph Lenkert (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, wie soll aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet werden, dass landesrechtlich geregelte Ausbildungen im Deutschen Qualitätsrahmen bundeseinheitlich eingestuft werden?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Wir haben für eine Vielzahl von Ausbildungsberufen und entsprechenden Qualifikationen Regelungen vorgesehen. Darauf können wir uns hier an dieser Stelle beziehen. Inwiefern sich die Länder mit ihren Regelungen mit einbringen werden, kann ich Ihnen im Moment nicht konkret beantworten.