Überreichung des Förderbescheids KoKo an den Rheinisch Bergischen Kreis

09.02.2017

I) Einführung
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Tebroke,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich sehr, dass ich heute bei Ihnen im Rheinisch-Bergischen Kreis sein darf.

Es geht um eine wichtige Aufgabe: Die Integration von Neuzugewanderten.

Auch Deutschland ist durch die Ereignisse im Nahen Osten damit konfrontiert. Die Integration von Geflüchteten in unser Bildungssystem ist daher eine zentrale Aufgabe für das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

- Rund 31 % der Asylbewerber im Jahr 2015 waren jünger als 18 Jahre
- Verlässliche Zahlen liegen kaum vor, aber glaubwürdige Schätzungen [der KMK] gehen davon aus, dass mittlerweile bis zu 300.000 Flüchtlinge deutsche Schulen besuchen.


Wir haben die ersten Hürden bewältigt: eine Vielzahl an Menschen hat vorerst eine Unterbringung und Versorgung gefunden. Das liegt vor allem an dem unglaublichen Engagement auf lokaler Ebene – in den Kreisen und Gemeinden, vor Ort von einer Vielzahl von Ehrenamtlichen und Initiativen.

Nun beginnt eine zweite Phase.

In dieser Phase ist es elementar wichtig, nach vorne zu schauen und strukturiert zu handeln – denn es warten noch viele weitere Hürden auf uns:
Wie können sprachliche Hindernisse überwunden werden? Sind die Schulen in der Lage auf die Bedarfe der jungen Flüchtlinge einzugehen? Finden die Neuzugewanderte einen Arbeitsplatz? Welche Qualifikationen wird dafür benötigt – finden sie einen Ausbildungsplatz oder ist sogar ein Studium möglich? Und gibt es genügend Betreuungsangebote für die Kinder, damit die Eltern dafür überhaupt Zeit finden?

Bildung und ein strukturiertes Bildungsmanagement ist dafür entscheidend, ob die Integration der Neuzugewanderten gelingt oder nicht.

Die Nachrichten aus den USA zeigen, wie unterschiedlich Politik auf eine veränderte, globalisierte Welt reagieren kann. Der neue US-Präsident verhängt einen totalen Einreisestopp sämtlicher Bürger aus sieben muslimischen Staaten.


II) Rolle der Kommunalen Koordinatoren
Und damit kommen wir zum heutigen Thema, nämlich der BMBF-Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“, auf die der Rheinisch-Bergische Kreis einen Antrag gestellt hat.

Auch bei Ihnen vor Ort haben sich eine Vielzahl an Initiativen und Projekten zu unterschiedlichsten Themenbereichen der Integration gebildet, die es zu koordinieren gilt.

Von ehrenamtlichen Zusammenschlüssen, Stiftungen, Vereinen, bis hin zu Privatpersonen, die beim Erlernen der deutschen Sprache helfen oder bei Behördengängen unterstützen.

Aber auch die Kommunen haben bereits Vieles geschaffen. Das betrifft Schul- und Jugendämter, Betreuungsangebote in den Kitas, neue Kurse in den Volkshochschulen sowie Beratungsangebote der Jobcenter, um nur einige zu nennen.

In Wirklichkeit gibt es natürlich noch viel mehr Angebote und noch viel mehr Akteure, die in diese umfangreiche Aufgabe involviert sind. Dabei einen Überblick zu bewahren ist schon schwierig – ganz zu schweigen von der Einbeziehung und dem Management aller externen Akteure, was eigentlich wünschenswert wäre.
Fazit: Es wird Unterstützung benötigt. Und zwar vor Ort in den Kommunen. Denn dort findet die Integration statt.

Darum ist die Idee der Kommunalen Koordinatoren entstanden. Sie übernehmen genau solche Aufgaben:
- Sie machen sich ein Bild davon, welche Maßnahmen bereits im Rheinisch-Bergischen Kreis vorhanden sind und was in den einzelnen kreisangehörigen Kommunen getan wird.

- Wenn es eine erste Übersicht gibt, gilt es diese transparent zu gestalten und daraus auch weitere Bedarfe abzuleiten, die noch nicht gedeckt werden.

Auch hier gibt es wieder Hürden. Beispielsweise existieren in den meisten Kommunen eine Masse an Sprachkursen, aber nur wenige Alphabetisierungsklassen. Liegt das daran, dass keine angeboten werden, oder besteht kein Bedarf? Das könnte durch aufwändige Umfragen herausgefunden werden, aber auch hier sollten eher mit den verschiedenen Bildungsakteuren zusammengearbeitet werden. Die meisten Informationen sind dort vorhanden, sie müssen nur aktiv abgeholt werden.

- Zuletzt geht es bei der Arbeit auch darum Netzwerke und Steuerungskreise für Verwaltung und externe Träger zu bilden, um diese an einen Tisch zu holen und natürlich auch Sie, die Kommunalspitze, in Entscheidungen zu beraten.

III) Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement

Es geht darum, die bereits vorhandenen Angebote zu koordinieren, Transparenz zu schaffen und dabei weitere Bedarfe aufzudecken. Dadurch kann effizienter gearbeitet werden, Kolleginnen und Kollegen anderer Ämter werden entlastet und im besten Fall werden nachhaltige Strukturen eines modernen Bildungsmanagements geschaffen, das sich auch auf andere Zielgruppen übertragen lässt.

Die Förderrichtlinie ist nämlich Teil eines größeren Strukturförderprogramms – der Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement. Der Name Transferinitiative beschreibt genau, was dort passiert: Es wurde in Pilotkommunen beispielhaft über mehrere Jahre der Aufbau eines sogenannten DKBM, des Datenbasierten Kommunalen Bildungsmanagements, erprobt. Das Ganze wurde evaluiert, eine Wissensdatenbank erstellt und es wurden Transferagenturen gegründet, die die daraus gewonnen Erkenntnisse nun in die Breite tragen.

Dabei hat sich gezeigt, dass vor allem der Ausbau von Kommunikations- und Kooperationsstrukturen innerhalb der Verwaltungsorganisation und die Einbeziehung von externen Bildungsakteuren eine große Wirkung erzielen können:
Es werden strukturelle Abstimmungsprozesse, verwaltungsintern und verwaltungsextern mit weiteren Bildungsakteuren, geschaffen und für einen effizienteren Mitteleinsatz gesorgt.

Sie sehen: die kommunalen Koordinatoren sind nicht allein, sie gehören in die breite und tragfähige Transferinitiative. Darin arbeiten bundesweit über 160 Kommunen daran, bestmögliche Bildung für die Bürgerinnen und Bürger zu verwirklichen, durch Bildungsmanagement und fundiert auf Fakten. Der Vorteil für die kommunalen Koordinatoren ist: Sie sind Teil eines miteinander agierenden Netzwerks, das den interkommunalen Austausch fördert, best-practice Beispiele in die Breite trägt und aktuelle Informationen bereitstellt. Außerdem werden Work-shops und Fortbildungen organisiert, die vor allem in den ersten Monaten eine wichtige Hilfe zur Orientierung bieten.

Zurück zu Ihrem Antrag. Seit Anfang des Jahres 2016 konnten Anträge auf die BMBF-Förderrichtlinie eingereicht werden. Dem sind bundesweit über 320 Kommunen nachgekommen.
Der Rheinisch-Bergische Kreis hat einen wirklich guten Antrag eingereicht und uns, das BMBF, mit seinen Vorhaben überzeugt.

Beispielsweise sind geplant
• bestehende Arbeitsgruppen auszubauen und neue Netzwerke zu gründen.
• Transparenz über die vor Ort tätigen Bildungsakteure soll geschaffen werden
• und es wird verstärkt mit den Integrationsbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen zu-sammengearbeitet.

Aus diesen Gründen habe ich jetzt noch einmal das Vergnügen hier öffentlich bekanntzugeben, dass durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bis Ende des Jahres 2018 zwei Vollzeitstellen gefördert werden.  Hierfür stellt das BMBF rund 275.000 Euro bereit.
Hierzu gratuliere ich Ihnen herzlich!