Sanierungs- und Modernisierungsbedarf an Hochschulen

09.05.2012

Protokoll der Fragestunde

Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Ich rufe jetzt die Frage 21 unseres Kollegen Swen Schulz auf: Liegen der Bundesregierung Daten zum Sanierungs- und Modernisierungsbedarf – insgesamt aufgelaufener Bedarf sowie akuter Bedarf – an deutschen Hochschulen vor, und wie sind diese in ihre Einschätzung der notwendigen Kompensationsmittel für 2014 bis 2019 nach dem Entflechtungsgesetz eingeflossen? Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den allgemeinen Hochschulbau vor, die eine Einschätzung eines Sanierungs- oder Modernisierungsbedarfs erlauben. Über diese Daten verfügen die Länder. Das ist auch nicht verwunderlich, da es ausschließlich Aufgabe der Länder ist, hierfür Vorsorge zu treffen.
Zur Frage der Höhe: Die Höhe der nach 2013 zur Aufgabenerfüllung noch angemessenen und erforderlichen Finanzierungsmittel wird Ergebnis des Bund und Ländern in Art. 143 c Abs. 3 des Grundgesetzes gemeinsam auferlegten Prüfauftrags sein.

Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage.

Swen Schulz (Spandau) (SPD): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben gerade gesagt, dass Sie zwar keine Daten haben, dass sich aber Bund und Länder in irgendeiner Form über die künftige
Höhe der Mittel einigen müssen. Wie gelingt es der Bundesregierung, sich eine Meinung zu bilden, wenn sie keine Daten hat?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege Schulz, hier geht es um die Frage, wie nach 2013 eine bis jetzt geltende Grundgesetzregelung
im Bereich der Kompensationsleistungen fortgeführt oder verändert wird. Ich gehe davon aus, dass die Bundesländer ihre Sicht der Dinge – belegt durch entsprechende Daten und Zahlen – in die Diskussion einbringen werden. Dann werden Bund und Länder darüber in ein konstruktives Gespräch kommen.