Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die "Ehe für alle"

30.06.2017

In der heutigen Abstimmung im Bundestag zum Thema "Ehe für alle" habe ich gegen den Gesetzesentwurf "Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ gestimmt. Dabei waren für mich folgende Gedanken grundlegend:

In Deutschland kann jeder nach seiner Fasson glücklich werden. Das ist gut so.
Würde und Wertschätzung einer Person sind unabhängig von sexueller Orientierung oder anderen Unterscheidungsmerkmalen.
In einer offenen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft gibt es vielfältige Formen von Familien und Partnerschaftsmodellen. Grundlegende Werte wie Liebe, Treue, Geborgenheit und Verlässlichkeit in einer auf lebenslanger Dauer angelegten Beziehung werden auch von gleichgeschlechtlichen Paaren gelebt. Dort, wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten beidseitig ausgeübt werden und Menschen für einander einstehen, sollten auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe ermöglicht werden.
Der Begriff der „Ehe“ hat eine lange kulturelle und religiöse, christliche Tradition als eine auf Lebenszeit angelegte verbindliche Verbindung von Mann und Frau. Ausschließlich Paare von Frau und Mann können Kinder zeugen und Leben schenken. Jedes Kind hat einen Vater und eine Mutter.
Dies zeigt, dass die „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ und die „Ehe“ trotz ihrer rechtlichen Gleichstellung, dennoch in einem zentralen Wesensmerkmal unterschiedlich sind.

Der Begriff der „Ehe“ sollte deshalb aus meiner Sicht nicht umdefiniert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut definiert und gesteht ihr einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz durch Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz zu. Eine Umdefinition des verfassungsrechtlich geschützten und vom Bundesverfassungsgericht klar bestimmten Ehebegriffs kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfach-gesetzlich ohne eine Verfassungsänderung geändert und neu definiert werden
Auf Basis dieser Überlegungen befürworte ich eine rechtliche Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Den vorliegenden Gesetzesentwurf “Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ lehne ich aber ab, da er den Begriff der Ehe umdefiniert.