Neues Bundesteilhabegesetz muss Menschen mit Behinderung mehr Recht auf Selbstbestimmung und echter Teilhabe bringen

12.09.2016

Auf Einladung der Lebenshilfe Düren hat sich der Bundestagsabgeordnete des Kreises Düren, Thomas Rachel (CDU), mit Vorstandsmitgliedern der Lebenshilfe Düren, Vertretern der Rurtalwerkstätten und des Lebenshilfebeirates getroffen. Grund des Besuchs ist der im April dieses Jahres von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Referentenentwurf zum „Bundesteilhabegesetz“ (BTHG). Begleitet wurde Thomas Rachel MdB vom Behindertenbeauftragten der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Uwe Schummer MdB.

Durch das neue BTHG wird die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden, um Menschen mit Behinderung so die Teilnahme an der Gesellschaft zu verbessern. Dies geschieht auf der Grundlage der UM-Behindertenrechtskonvention, wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung seinerzeit vereinbart worden ist.

Die Lebenshilfe Düren sieht jedoch gerade mit Blick auf Menschen mit geistiger Behinderung in einigen Punkten des Gesetzes Änderungsbedarf.

„Wir sind der festen Auffassung, dass der jetzt vorliegende Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetzt vor allem für Menschen mit schwerer Behinderung zu massiven Verschlechterungen führen wird“, so die Vertreter der Lebenshilfe Düren. An exemplarisch ausgewählten Kritikpunkten, wie z.B. die fehlende Verknüpfung der BTHG mit der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder die unsichere Finanzierung von stationären Wohnangeboten wurde die Thematik dem Bundestagsabgeordneten verdeutlicht. Uwe Schummer erläuterte in seiner Doppelfunktion auch als Vorsitzender der Lebenshilfe NRW die aufgezeigten Beispiele.

Zum Abschluss des Gespräches versprach Thomas Rachel MdB, sich in Kenntnis der geschilderten Situation im Bundestag für eine Verbesserung des Gesetzentwurfes vor allem für die Menschen mit geistiger Behinderung einzusetzen.