Im Deutschen Bundestag fand heute eine emotionale Debatte über die Organspende statt. Dabei habe ich mich für den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende eingesetzt. Für mich steht fest: Die Organspende verdient aus christlicher Perspektive höchste Anerkennung als Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus. Nächstenliebe kann aber nicht staatlich eingefordert werden.
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