Entwicklung einer Gesamtstrategie für das deutsche Hochschul- und Forschungssystem

13.04.2016

Protokoll der Fragestunde

Vizepräsident Peter Hintze: Wir bleiben bei diesem Themenkomplex und kommen zur Frage 14 des Abgeordneten Kai Gehring. Welche Gesamtstrategie strebt die Bundesregierung an, um im Sinne der Einschätzung der Internationalen Expertenkommission Exzellenzinitiative (siehe Endbericht zur Evaluation der Exzellenzinitiative) eine Gesamtstrategie für das deutsche Hochschul- und Forschungssystem zu entwickeln – „Die IEKE ist überzeugt, dass ... die durch den neuen Art . 91 b GG ... entstandenen Chancen dazu genutzt werden sollten, aus den verschiedenen Initiativen (Hochschulpakt, Qualität der Lehre, Pakt für Forschung und Innovation, Nachfolge Exzellenzinitiative) eine neue Gesamtstrategie für das deutsche Hochschul- und Forschungssystem zu entwickeln“ –, und inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung die einzelnen Pakte bzw. Programme dauerhaft fortgeführt werden (bitte für jeden Pakt bzw . jedes Programm die Perspektive für befristete bzw. dauerhafte Fortführung bzw. Beendigung nennen)? Herr Staatssekretär.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und ForschungHerr Kollege Gehring, die Bundesregierung setzt auf zielorientierte, in sich schlüssige und miteinander kohärente Maßnahmen, die das Wissenschaftssystem insgesamt im Blick haben. Im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz befinden sich Bund und Länder kontinuierlich in einem strategischen Prozess zu allen gemeinsam berührenden Fragen der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien. Im Rahmen dieses Prozesses werden die in der Begründung zum Gesetz zur Änderung des Artikels 91 b Grundgesetz skizzierten Möglichkeiten zur Anwendung im Hochschulbereich ergebnisoffen diskutiert.

Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Kollege Gehring.

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, die Öffnung des Grundgesetzes für eine dauerhafte Wissenschaftskooperation durch die Änderung des Artikels 91 b ist von der Bundesregierung immer wieder als großer Erfolg verkündet und gefeiert worden. Was aber bisher völlig fehlt, ist eine Definition, welche Rolle der Bund aus Sicht der Bundesregierung künftig bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre nach Artikel 91 b spielen soll. Das frage ich Sie jetzt. Wollen Sie so etwas wie ein Leuchtturmbauer sein, oder wollen Sie Feuerwehr spielen oder Dauerfinanzier sein? Es ist uns sehr wichtig, welche Rolle die Bundesregierung für sich definiert und welche Strategie sie mit dieser Änderung des Artikels 91 b verfolgt.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Die Bundesforschungsministerin hat sich, wie im Übrigen auch die Mehrheit im Deutschen Bundestag, intensiv für eine Änderung im Sinne des neuen Artikels 91 b eingesetzt. Sie können davon ausgehen, dass die neuen Möglichkeiten des Artikels 91 b Gegenstand der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern auch im Zuge der Fortsetzung und Neuformulierung der Exzellenzinitiative sind.

Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage?

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, gerne. – Wenn Sie in diesem Zusammenhang die Exzellenzinitiative ansprechen, dann möchte ich noch einmal auf den Bericht der Imboden-Kommission zurückkommen. Denn Herr Professor Imboden skizziert eine denkbare Gesamtstrategie, wie der Artikel 91 b für die Bündelung und Verstetigung der verschiedenen Wissenschaftspakte – beispielsweise des Hochschulpaktes, des Paktes für Forschung und Innovation und des Qualitätspaktes Lehre – genutzt werden könnte. Ist die Befürchtung von uns Grünen zutreffend, dass die Bundesregierung jetzt ausgerechnet und widersinnigerweise den dynamischsten und am stärksten wettbewerblich ausgerichteten aller Pakte, nämlich die Exzellenzinitiative, auf eine Dauerförderung nach Artikel 91 b umstellen will? Wenn das der Fall ist, frage ich Sie, warum ausgerechnet die Exzellenzinitiative in der Form gefördert werden soll, statt beispielsweise auf die gemeinschaftliche Studienplatzfinanzierung durch eine verstärkte Förderung des Hochschulpaktes zu setzen?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich nicht Befürchtungen einzelner Fraktionen, auch nicht die der Grünenfraktion. Das Thema und die skizzierte Gesamtstrategie der Imboden-Kommission sind natürlich Gegenstand der Beratungen zwischen Bund und Ländern. Wie Sie wissen, sind auch Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, die verschiedenen Landesregierungen angehören, daran beteiligt . Sie sind also Teil dieses Diskussionsprozesses, der, wie gesagt – das wurde zwischen allen 16 Ländern und der Bundesforschungsministerin vereinbart –, vertraulich stattfindet und der am 22. April in seine nächste Stufe eintreten wird.