Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandstipendium über die Ergebnisse der Evaluations nach § 15 des Stipendienprogramm-Gesetzes und der Begleitforschung

13.05.2016

Sehr geehrter Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Unser Land braucht mehr denn je junge Menschen, die mit ihrem Fachwissen und innovativen Ideen den Wandel gestalten und sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft einsetzen. Um solche Persönlichkeiten frühzeitig auf ihrem Weg zu unterstützen und ihre Leistungen anzuerkennen, fördern wir sie seit fünf Jahren mit dem Deutschlandstipendium. Im Jahr 2014 haben allein 22.500 Deutschlandstipendiatinnen und –stipendiaten davon profitiert.  Das sind 22.500 junge Menschen mit ihren Begabungen, mit ihren Träumen und Projekten.

So wie zum Beispiel die junge Syrerin Samaa Hijazi, die an der Charité Medizin studiert und deren Deutschlandstipendium von der Stiftung Charité gefördert wird. Sie hat früh mit einem Stipendium des Goethe-Instituts mit dem Deutschlernen begonnen und sich erfolgreich auf einen Medizin-Studienplatz an der Charité beworben. Über ihre Erfahrungen auf dem Weg aus dem zerstörten Syrien über Amman nach Deutschland hat sie ein Buch geschrieben.

Warum spreche ich so ausführlich über die Geschichte dieser Medizinstudentin? Ich finde, wir sollten uns bewusst machen, wie viele Stipendiatinnen und Stipendiaten es gibt, für die das Deutschlandstipendium einen entschei-denden Unterschied bei ihrer Studienfinanzierung aus-macht.

Mit einer Evaluation haben wir untersucht, ob an allen Hochschulstandorten ausreichend private Mittel eingeworben werden können oder ob Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen sind. Für mich ist das eine Kernfrage. Denn alle leistungsstarken und engagierten Studierenden sollen die Chance haben, ein Deutschlandstipendium zu erhalten. Und diese Chance darf nicht vom Hochschulstandort ab-hängig sein.

Die Untersuchung hat klar gezeigt, dass an allen Hochschulstandorten Bedingungen herrschen, die den Hochschulen eine erfolgreiche Mittelakquise erlauben. Sie belegt auch: Die Stärke der regionalen Wirtschaft hat keinen Einfluss auf den Erfolg der Hochschulen bei der Einwerbung von Mitteln. Gesetzliche Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht nötig.

Was den Erfolg der Hochschulen verstärkt, ist ein reicher Erfahrungsschatz im Fundraising. Hochschulen werben nämlich umso erfolgreicher Fördermittel ein, je länger sie an dem Stipendienprogramm teilnehmen. Das lässt erwarten, dass sich die Idee einer privat-öffentlichen Partnerschaft im Bildungssektor auch in den kommenden Jahren weiter verbreiten und zu noch intensiverem Engagement bei Hochschulen und privaten Partnern führen wird. Dafür brauchen sie langfristige Planungssicherheit. Und die bieten wir mit dem Stipendienprogramm-Gesetz.

Die Förderung ist zudem ausgewogen und erreicht eben auch sozial benachteiligte Studierende. Das hat die Begleitforschung  gezeigt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten unterscheiden sich in Bezug auf die soziodemografischen Merkmale und die soziale Herkunft nicht von der allgemeinen Studierendenschaft.

• Der Anteil der Nicht-Akademikerkinder unter den Deutschlandstipendiatinnen und –stipendiaten beträgt wie bei allen Studierenden 50 Prozent.
• Der Anteil der Studierenden an Fachhochschulen war bei den Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten mit 33 Prozent ebenso hoch wie der Anteil der FH-Studenten an der Studierenschaft insgesamt und deutlich höher als bei den Begabtenförderungswerken (11, 3 Prozent).
• Mehr als jeder vierte Stipendiat (28 Prozent) hat eine Einwanderungsgeschichte. Im Schnitt aller Studierenden ist es gut jeder Fünfte. Das Deutschlandstipendium fördert also junge Menschen mit Einwanderungsgeschichte überproportional.

Die Ergebnisse der Begleitforschung unterstreichen, dass wir mit dem ganzheitlichen Verständnis des Leistungsbegriffs beim Deutschlandstipendium den richtigen Weg eingeschlagen haben. Die Hochschulen berücksichtigen bei der Vergabe nicht nur Noten, sondern auch ehrenamtliches Engagement und die Überwindung von Hürden im Lebenslauf.

Viele Förderer berichten, wie gewinnbringend der Kontakt zu begabten Studierenden für sie ist. Das zeigt sich in den Ergebnissen der Begleitforschung. Demnach ist dieser Kontakt das zweitwichtigste Fördermotiv nach der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.

Unsere Begabtenförderung, auch die der Begabtenförderungswerke und der beruflichen Talente, ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Eine bewusste Entscheidung, da wir meinen, dass auch die Spitze besonderer Förderung bedarf. Die Zahl der Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten hat schon nach vier Jahren fast die Zahl der Stipendiaten der bewährten Begabtenförderungswerke erreicht. Insgesamt konnte die Zahl der aus Bundesmitteln vergebenen Stipendien für Studierende seit 2005 mit der-zeit rund 50.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten mehr als verdreifacht werden.

Und zugleich haben wir das BAföG kontinuierlich weiter-entwickelt.
• Mit der am 1. August dieses Jahres in Kraft tretenden BAföG-Reform steigen die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge um jeweils sieben Prozent. Das erhöht die Förderungsbeträge und erweitert den Kreis der BAföG–Empfänger und –Empfängerinnen um rund 100.000 im Jahresdurchschnitt.
• Daneben gibt es Verbesserungen für Familien.
• Förderungslücken beim Übergang zwischen einem Bachelor- zu einem Masterstudium werden weitgehend geschlossen.
• Seit 2005 sind die Gesamtausgaben für das BAföG um etwa ein Drittel gewachsen; 2014 betrugen sie insgesamt 3,2 Mrd. Euro.

Daneben werden Stipendienprogramme für geflüchtete Studierende im In- und Ausland ausgebaut. Auch die bestehenden Begabtenförderungsprogramme, nicht zuletzt das Deutschlandstipendium, sind als Förderinstrumente für besonders begabte geflüchtete Studierende offen und auch geeignet.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht zum Deutschlandstipendium zeigt: Das Deutschlandstipendium hat sich als wichtige Säule der Begabtenförderung etabliert. Das BMBF wird daher das Deutschlandstipendium als wichtigen Bestandteil der Förderkultur fortführen und kontinuierlich ausbauen.

Vielen Dank