Video: © Bundesrat
Lesen Sie hier meine Rede anlässlich des „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“ am 8. November 2019 im Bundesrat:
Mit der vierten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wollen wir die Erfolgsgeschichte des so genannten Aufstiegs-BAföG fortschreiben.
Wir machen Ernst mit der Priorität für die berufliche Bildung! Diese Novelle wird die Novelle mit den stärksten Leistungsverbesserungen seit Bestehen des Gesetzes (1996) sein. Damit leisten Bund und Länder gemeinsam einen wichtigen Beitrag, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern und auszubauen!
Die nun vorgesehenen Verbesserungen kommen zur richtigen Zeit.
Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland müssen wir uns jetzt durch Investitionen in Köpfe zukunftsfähig machen. Betriebe und Unternehmen in Deutschland haben große Schwierigkeiten, für bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Vor allem in Kitas, in der Pflege und im Handwerk fehlt qualifiziertes Personal.
Doch Fachkräftemangel darf nicht zur Wachstumsbremse werden. Darauf setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Schwerpunt seiner Arbeit. Daher haben wir in einem ersten Schritt mit einer Novelle des Berufsbildungsgesetzes die Rahmenbedingungen geschaffen, um die berufliche Bildung in Zeiten von Fachkräftemangel und Digitalisierung fit und attraktiv für die Zukunft aufzustellen. In einem zweiten Schritt investieren wir nun mit zusätzlichen 350 Millionen Euro für die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes gezielt in die Qualifikation des beruflichen Fach- und Führungskräftenachwuchses in Deutschland. Denn das Aufstiegs-BAföG ist der entscheidende Eckpfeiler in der beruflichen Weiterbildung.
Es verschafft Fortbildungswilligen die Möglichkeit, sich unabhängig von Alter und wirtschaftlichen Verhältnissen auf höhere Fach- und Führungsaufgaben vorzubereiten. So leistet das Aufstiegs-BAföG einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserem Land!
Die wesentlichen Inhalte der Novelle:
Mit der Reform des Aufstiegs-BAföG sind deutliche finanzielle Verbesserungen der Förderleistungen vorgesehen: Es wird höhere Zuschussanteile geben, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Das baut finanzielle Hemmnisse ab und stärkt die Motivation des Fach- und Führungskräftenachwuchses, sich beruflich höher zu qualifizieren.
Dabei kommen wir mit den Verbesserungen vor allem unserer sozialpolitischen Verantwortung nach. Wir haben einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, dass die frühkindliche Erziehung verbessert und der Personalbedarf in den Gesundheits- und Pflegeberufen beantwortet werden muss. Daher werden wir mit der Novelle vor allem Berufe in den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege sowie Erziehung stärken. Die Unterhaltsförderung beim Aufstiegs-BAföG wird künftig als Vollzuschuss ausgezahlt. Das heißt, dass Geförderte, die in Vollzeit zum Beispiel eine Fachschule besuchen, die Unterhaltsleistungen als Vollzuschuss statt als Darlehen erhalten. Damit wird vor allem die Aufstiegsfortbildung in der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege sowie Erziehung attraktiv und die Förderbedingungen motivieren zur Fortbildung.
Daneben wird die Vereinbarkeit von Familie und beruflichem Aufstieg gestärkt. Denn viele Menschen wollen, dass beruflicher Aufstieg und die eigene Lebenssituation gut zusammenpassen. Daher verbessern wir zusätzlich die familienbezogenen Leistungen beim Aufstiegs-BAföG, um mehr Menschen mit Familie für einen Aufstieg zu gewinnen.
Darüber hinaus erweitern wir die Fördermöglichkeiten beim Aufstiegs-BAföG und schaffen ein passgenaues Förderangebot für den Einzelnen. Wir unterstützen die Menschen künftig Schritt für Schritt und Stufe für Stufe: bis hinauf auf „Master-Niveau“. So fördern wir Entwicklungschancen und tragen wesentlich dazu bei, gleichwertige Förderbedingungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu schaffen. Wir machen mit diesem Förderinstrument deutlich, dass mit Abschlüssen in der beruflichen Ausbildung eine Karriere wie in der akademischen Bildung möglich ist. Wir motivieren dazu, sich beruflich weiter zu entwickeln und Fortbildungsabschlüsse anzustreben, die gute Verwertungsaussichten auf dem Arbeitsmarkt haben.
Mit den vorgesehenen Verbesserungen tragen wir schließlich auch dazu bei, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Denn gerade in Zeiten wirtschaftlichen Rückgangs kommt der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch Höherqualifizierung eine große Bedeutung zu. Dies sichert die Beschäftigungsfähigkeit unserer Bürgerinnen und Bürger! Dies steigert Arbeitsleistung, Produktivität und Innovation! Dafür erlassen wir die Darlehensschuld für die Maßnahmekosten bei Existenzgründung und Betriebsübernahme komplett: Damit fördern wir die Selbstständigkeit und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Bei der Erarbeitung des Gesetzes haben Bund und Länder erfolgreich zusammengearbeitet. An zahlreichen Stellen sind Empfehlungen der Länder und deren Erfahrungen beim Gesetzesvollzug sowie Anregungen der Wirtschafts- und Sozialpartner eingeflossen. Somit haben wir einen Gesetzesentwurf, der in seiner Zielrichtung von allen begrüßt wird.
Die vorgesehenen Verbesserungen bilden ein rundes Paket,
• das unser Bildungssystem und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt,
• die Attraktivität der beruflichen Bildung erhöht und
• unseren Fach- und Führungskräftenachwuchs sichert.
Mit den vorgesehenen Leistungsverbesserungen werden wir die höherqualifizierende berufliche Bildung fit machen für die Herausforderungen der nächsten Jahre und damit den Wohlstand unserer Gesellschaft sichern.
Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung!
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