Berücksichtigung steigender Studienanfängerzahlen in der mittelfristigen Finanzplanung

09.05.2012

Protokoll der Fragestunde

Vizepräsident Eduard Oswald: Ich habe zu dieser Frage keine weiteren Nachfragen. Die Fragen 18 und 19 der Kollegin Marianne Schieder werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 20 des Kollegen Swen Schulz auf: Inwieweit ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung Vorsorge für steigende Ausgaben durch zusätzliche Studierendenanfängerzahlen getroffen, und welche
Planung hat die Bundesregierung für Änderungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz? Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Die Bundesregierung hat entsprechend ihren rechtlichen Verpflichtungen die nötige Vorsorge getroffen, um
den steigenden Studierendenzahlen und den finanziellen Auswirkungen beim BAföG und beim Hochschulpakt im Haushaltsjahr 2013 vollständig Rechnung zu tragen. Für die Finanzplanung, bei der es sich um ein rein internes Planungsinstrument der Bundesregierung handelt, ist ausreichende Vorsorge für den Hochschulpakt unter den Gesichtspunkten Vorhersehbarkeit, Bestimmtheit und Etatreife eingestellt. Beim Hochschulpakt ergeben sich die tatsächlich fälligen Forderungen jeweils aus der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes am Ende des Jahres. Auf dieser Grundlage erfolgt entsprechend der aktuellen Studienanfängerzahl die Dotierung für das jeweils übernächste Haushaltsjahr gemäß der Abrechnungssystematik des Hochschulpakts. Die Vorsorge für das BAföG wird auf der Grundlage jeweils aktualisierter Prognosen von unabhängiger Seite vorgenommen.

Vizepräsident Eduard OswaldDie erste Nachfrage des Kollegen Swen Schulz. – Bitte schön.

Swen Schulz (Spandau) (SPD)Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Zunächst stelle ich eine Nachfrage zum Hochschulpakt. Sie haben gesagt, dass für das Jahr 2013 Vorsorge getroffen wurde. Das deckt sich mit der mittelfristigen Finanzplanung, in der Sie eine Aufstockung vorgesehen haben. Die mittelfristige Finanzplanung sieht aber vor, dass die Mittel ab 2014 wieder sinken werden. Die Planungen sehen eine Kürzung vor. Sie sagen, das sei eine rein interne Geschichte, eine rein interne Planung. Ich verstehe das jetzt so: Sie stellen in Aussicht, dass im Rahmen von Neuverhandlungen des Hochschulpakts deutlich mehr Mittel vorgesehen werden, als in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung skizziert. Sehe ich das richtig?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und ForschungHerr Kollege Schulz, die Bundesregierung stellt seit 2010 Jahr für Jahr ganz verlässlich erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Sie stellte jeweils mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, als in der Finanzplanung vorgesehen waren. Auf der Grundlage der Schnellmeldung der Studienanfängerzahlen wurden die Mittel in der Vergangenheit bedarfsgerecht bereitgestellt. Ich glaube, daran sieht man sehr gut, dass sich die Bundesregierung nachgewiesenen zahlenmäßigen Veränderungen unmittelbar gestellt hat und ihren Beitrag hinsichtlich der Zurverfügungstellung der notwendigen Mittel geleistet hat. Ich will dies an einem Beispiel erläutern. Wir befinden uns im Haushaltsjahr 2012. Allein für das Haushaltsjahr 2012 sind insgesamt 607 Millionen Euro mehr für die Studierenden zur Verfügung gestellt worden, als in der ursprünglichen Finanzplanung für das Jahr 2012 vorgesehen waren.

Vizepräsident Eduard OswaldIhre weitere Nachfrage, Kollege Schulz.

Swen Schulz (Spandau) (SPD)Mit anderen Worten, Herr Staatssekretär: Die Finanzplanung ist Makulatur. Ich habe das zur Kenntnis genommen. Jetzt zum BAföG: Es gibt das Angebot der Bundesregierung, mit den Ländern über mögliche Verbesserungen beim BAföG zu verhandeln. Welche Planungen hat die Bundesregierung diesbezüglich? Gibt es Gespräche mit den Ländern? Wie wird sich das finanziell auswirken?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und ForschungZum ersten Teil Ihrer Frage, der eine Bemerkung und keine Frage war, möchte ich feststellen, dass sich die Finanzplanung an den Fakten orientiert, die zu dem Zeitpunkt, zu dem der Finanzplan aufgestellt wird, vorliegen. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit ein hohes Maß an Flexibilität bewiesen – das war im Sinne der Hochschulen und der Studierenden –, indem sie bereit gewesen ist, sich auf die im Laufe der Jahre bzw. im Laufe eines Jahres verändernden Studienanfängerzahlen, die statistisch belegt sind, einzustellen und entsprechend höhere Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Über das Thema BAföG befinden wir uns in Gesprächen mit den Bundesländern. Wir warten ab, wie die Bundesländer, die einen Teil der BAföG-Finanzierung übernehmen müssen, zu diesem Thema stehen.