Vorgaben für die Ressortforschungseinrichtungen des Bundes als Vorbildcharakter für das gesamte Wissenschaftssystem

09.05.2012

Protokoll der Fragestunde

Vizepräsident Eduard Oswald: Ich rufe die Frage 15 unseres Kollegen Michael Gerdes auf: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Vorgaben für die Ressortforschungseinrichtungen des Bundes Vorbildcharakter für das gesamte Wissenschaftssystem haben sollten, und, falls ja, wie passt dies zu der Tatsache, dass die Ressortforschungseinrichtungen nicht unmittelbar von den Regelungen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes profitieren sollen? Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und ForschungHerr Kollege Gerdes, die Einrichtungen des Bundes mit Ressortforschungsaufgaben stehen einerseits im nationalen und internationalen Wettbewerb aller Forschungseinrichtungen, unterliegen aber andererseits als in der Regel nicht selbstständige Behörden besonderen rechtlichen Grundlagen und unterscheiden sich insofern von den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die wir mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz eigentlich im Blick haben. Für die Einrichtungen des Bundes mit Ressortforschungsaufgaben strebt die Bundesregierung mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz und den bisherigen Maßnahmen der Wissenschaftsfreiheitsinitiative entsprechende Flexibilisierungen in den Bereichen Haushalt, Personal und Bauverfahren an.

Vizepräsident Eduard OswaldIhre erste Nachfrage.

Michael Gerdes (SPD)Da muss ich jetzt einmal nachfragen: Inwiefern hat sich durch die Einführung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes eine Verbesserung ergeben, auch in Bezug auf meine erste Frage?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und ForschungWenn Sie die Frage nach der Verbesserung auf die Ressortforschungseinrichtungen beziehen – so habe ich Sie jetzt verstanden –, dann ist es so, dass durch einen ausdrücklichen Kabinettsbeschluss festgelegt worden ist, dass entsprechende Flexibilisierungsmaßnahmen für die Ressortforschungseinrichtungen angestrebt werden. Da wir bei den Ressortforschungseinrichtungen aber einen anderen Ansatz haben, weil sie unter Umständen nur zu einem Teil, manche nur zu einem geringen Teil, Forschungsaufgaben wahrnehmen, können die Regelungen nicht identisch mit denen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen sein.

Vizepräsident Eduard OswaldIhre zweite Nachfrage.

Michael Gerdes (SPD)Danke.

Vizepräsident Eduard OswaldDer Kollege Uwe Schummer möchte aber eine Nachfrage stellen.

Uwe Schummer (CDU/CSU)Herr Staatssekretär, ein wichtiges Instrument zur Flexibilisierung sind ja auch globale Haushalte. Inwieweit sind solche globalen Haushalte, die die Autonomie der Universitäten und der Forschungseinrichtungen insgesamt verbessern sollen, weiterzuentwickeln?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und ForschungHerr Kollege Schummer, vielen Dank für Ihre Frage. – In der ersten Phase der sogenannten Wissenschaftsfreiheitsinitiative haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich erste Elemente von Globalhaushalten bei den Forschungseinrichtungen leistungssteigernd ausgewirkt haben. Aufgrund dieser in der Praxis gemachten positiven Erfahrungen haben wir im Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorgesehen, dass dieses in drei wichtigen Bereichen ausgeweitet werden kann: erstens im Bereich der Deckungsfähigkeit, zweitens im Bereich der Überjährigkeit der Haushaltsmittel von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr und schließlich im Bereich der Stellenpläne, die nach dem Gesetzentwurf sogar entfallen können.