Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Änderung des Wahlrechts sagt Thomas Rachel, Bundestagsabgeordneter für den Kreis Düren: "Die Ampel hat erneut gegen die Verfassung verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel mit der Abschaffung der Grundmandatsklausel in Teilen als verfassungswidrig erklärt. Damit ist der Versuch der Ampel, politische Konkurrenten mithilfe des Wahlrechts auszuschalten, gescheitert. Leider bleibt es bei der Regelung der Ampel, dass nicht jeder mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis direkt gewählte Abgeordneter auch tatsächlich in den Bundestag einzieht. Einige können gestrichen werden. Das widerspricht der unmittelbaren Wahl durch die Bürger und ist undemokratisch. Es wird zu Politikverdrossenheit führen.
Die Verkleinerung des Bundestages ist richtig."
Empfehlen Sie uns!