Teilhaben trotz Krise für Behinderteneinrichtungen

15.01.2021

Berlin/Kreis Düren. – „In der Corona-Krise dürfen wir insbesondere auch die Menschen nicht aus den Augen verlieren, deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Einrichtungen wie Inklusionsunternehmen oder Behinderteneinrichtungen abhängt. Die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsunternehmen und gemeinnützige Sozialunternehmen bei uns im Kreis Düren waren in den vergangenen Monaten hart von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen“, so der Dürener Bundestagabgeordnete Thomas Rachel (CDU).

Der Dürener Christdemokrat teilt mit, dass der Deutsche Bundestag daher beschlossen habe, für die genannten Institutionen 100 Millionen Euro bereit zu stellen. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun eine Förderrichtlinie erlassen und Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern getroffen. Seit dem 1. Januar 2021 kann die Hilfe beim Integrationsamt des Landes NRW für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 beantragt werden.

„Mit der Gewährung von Leistungen aus dem Corona- Teilhabe-Fonds zeigen wir Solidarität!“, so der Parlamentarische Staatssekretär der Bundesregierung Thomas Rachel MdB.

Konkret enthalten die Eckpunkte der Förderung unter anderem Zuschüsse in Form einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind. Die Beihilfe ist nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig und kann im Einzelfall bis zu 800.000 Euro betragen. Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind.