"Das Bundeskanzleramt hat auf meine drei konkreten Forderungen zur besseren Gestaltung des Strukturwandels in einem Schreiben reagiert und wesentliche Verbesserungen angekündigt“, teilt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Kreises Düren, Thomas Rachel (CDU) mit.
In seinem Brief hatte der Dürener CDU Bundestagsabgeordnete um die Umsetzung seiner drei bereits im damaligen Gespräch mit Bundeskanzler Scholz beim Besuch in Düren geäußerten Kernforderungen mit Nachdruck gebeten. Erstens hatte Rachel gedrängt, dass das sogenannten Anpassungsgeld (APG) für die Menschen, die ihre Beschäftigung in der Braunkohle verlieren, an den Zeitraum des beschleunigten Kohleausstiegs schon im Jahr 2030, und nicht erst 2038, angepasst wird. „Niemand darf ins Bergfreie fallen“, betonte der Christdemokrat.
Dazu teilt das Bundeskanzleramt nun mit, dass das Anpassungsgeld für die bisher in der Braunkohle Beschäftigten bis zum Erreichen der ABG – Altersgrenze von 58 Jahren an den beschleunigten Kohleausstieg angeglichen werde. „Aller Voraussicht nach können die überarbeiteten ABG – Richtlinien bereits im Herbst dieses Jahres in Kraft treten“, schreibt die zuständige Staatsministerin beim Bundeskanzler Sarah Ryglewski im Antwortschreiben an Thomas Rachel.
Zweitens hatte der Dürener CDU-Politiker gefordert, dass die bestehenden Unternehmen in unserer Strukturwandel Region zur Stärkung ihrer industriellen Arbeitsplätze endlich eine Förderung vom Bund auch für innovative Investitionen erhalten können.
Hier kündigt das Kanzleramt nun eine durchgreifende Lockerung der strengen Bundesförderrichtlinie STARK für die vom Strukturwandel betroffenen Unternehmen an. Künftig können die Unternehmen in verschiedenen Bereichen auch bei investiven Maßnahmen umfassend gefördert werden. Über diese Bundesmaßnahme fließen bis 2038 rund 1,6 Milliarden Euro an Bundesmittel ins Rheinische Revier.
Schließlich hatte Rachel beim Einsatz von Strukturhilfen gerade für die Kommunen mehr Flexibilität über Förderperioden hinaus gefordert. Das Bundeskanzleramt verspricht in seinem Antwortschreiben eine Verlängerung der Auszahlung von Finanzhilfen: „Mittel, die innerhalb einer Förderperiode bewilligt wurden, können dann auch noch bis zu drei Jahren nach dem Ende dieser Förderperiode verausgabt werden.“ Dadurch werde den Antragstellern, zum Beispiel bei bedeutsamen Investitionen wie Gewerbeparks, größere zeitliche Flexibilität gewährt, erläutert der CDU Kreisvorsitzende Thomas Rachel MdB.
„Das sind gute Nachrichten. Denn von den erreichten Zusagen profitieren die bisher in der Braunkohle beschäftigten Arbeitnehmer und ihre Familien, die bestehenden industriellen Unternehmen im Kreis Düren und ihre Arbeitsplätze sowie die hiesigen Kommunen“, freut sich der Dürener CDU-Bundesabgeordnete, Thomas Rachel.
Meinen Brief an Bundekanzler Scholz finden Sie hier:
Den Antwort-Brief von Bundeskanzler Scholz finden Sie hier:
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