Einschätzung von Bundesministerin Dr. Annette Schavan zu den Regelungen des neuen Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

09.05.2012

Protokoll der Fragestunde

Vizepräsident Eduard OswaldIch rufe nun Frage 14 unseres Kollegen Michael Gerdes auf: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bundesministerin Dr. Annette Schavan (so vorgetragen vor der Bundespressekonferenz am 2. Mai 2012), dass das neue Wissenschaftsfreiheitsgesetz im Wesentlichen Regelungen festschreibt, die bereits zuvor Bestandteil der Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ waren, und welche der im Rahmen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes vorgesehenen Regelungen gehen über die bereits durch die Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ ermöglichten Freiräume für die im Gesetz genannten Wissenschaftsorganisationen hinaus? Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und ForschungHerr Kollege Gerdes, der Entwurf für das Wissenschaftsfreiheitsgesetz baut auf den Erfahrungen der Phase I der sogenannten Wissenschaftsfreiheitsinitiative auf und erweitert die Handlungsspielräume für die Wissenschaftseinrichtungen deutlich. Bei dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz wird es sich um eine auf Dauer angelegte Regelung mit Gesetzeskraft handeln. Das Gesetz ermöglicht im Bereich Haushalt eine Flexibilisierung über die bislang geltenden quantitativen Einschränkungen hinaus und regelt in den Bereichen Personal, Bau und Beteiligungen neue Flexibilisierungen und Beschleunigungstatbestände. Auch wird der Kreis der einbezogenen Einrichtungen deutlich erweitert.

Vizepräsident Eduard OswaldIhre erste Nachfrage? – Dann die Nachfrage unseres Kollegen Tankred Schipanski. Bitte schön.

Tankred Schipanski (CDU/CSU)Herr Staatssekretär, welche Erfahrungen wurden denn in der ersten Phase der Wissenschaftsfreiheitsinitiative gesammelt, die in den jetzigen Gesetzentwurf faktisch aufgenommen werden?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und ForschungHerr Kollege Schipanski, die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich flexible und auf die Besonderheiten von Wissenschaftsorganisationen angepasste Rahmenbedingungen letztlich leistungssteigernd für das gesamte Wissenschafts- und Forschungssystem auswirken und dass ein effektiveres und effizienteres Wirtschaften ermöglicht wird. Vor allem die Gestaltung im Bereich der Überjährigkeit und der Deckungsfähigkeit hat sich als sehr hilfreich erwiesen. Wir haben dem Haushaltsausschuss zu den Erfahrungen einen sehr positiven Bericht abgeben können.