Der EAK-Bundesvorstand spricht sich gegen das Verfahren der PID aus

02.11.2010

Meine Erklärung anlässlich der durch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) neu entfachten Debatte über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID):


„Als EAK respektieren wir den legitimen Wunsch von Ehepaaren, Eltern gesunder Kinder werden zu wollen. Die PID ist hierfür jedoch grundsätzlich kein geeignetes Instrument. Sie ist nämlich mit dem ethischen Problem behaftet, dass ihr der Gedanke der Selektion der genetisch als geeignet erscheinenden Embryonen zugrunde liegt. Menschliche Embryonen werden auf ihre Erbgutschädigung hin untersucht, um im positiven Nachweisfalle für eine Schwangerschaft gerade nicht verwendet, sondern verworfen zu werden.

Auch eine PID garantiert letztlich kein gesundes Kind. Wir können die Nöte der Eltern bei einer Konfliktschwangerschaft sehr gut nachvollziehen. Zusammen mit den Kirchen und den Behindertenverbänden ist aber auf der Basis des christlichen Menschenbildes auch ganz klar zu sagen: Eine bloße Behinderungsprognose darf nicht unter der Hand zum Automatismus für eine Abtreibung führen.

Dies gilt hier um so mehr, da bei einer mit der PID gekoppelten künstlichen Befruchtung (IVF) nicht in gleicher Weise von einem unausweichlichen, existentiellen Schwangerschaftskonflikt ausgegangen werden kann, wie bei einer natürlichen Problemschwangerschaft.

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) setzt sich daher für ein gesetzliches Verbot der PID ein.“