Anpassungsgeld wird vorbereitet

14.05.2020

Berlin/Kreis Düren. Das Kohleausstiegsgesetz, in dem auch das Anpassungsgeld (APG) für die Kohlebeschäftigten vorgesehen ist, befindet sich nach dem Kabinettsbeschluss am 29. Januar aktuell im parlamentarischen Verfahren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) teilte dem Dürener Bundestagsabgeordneten Thomas Rachel (CDU) auf Nachfrage nun den aktuellen Sachstand mit.

Demnach sollen betroffene Beschäftigte, die mindestens 58 Jahre alt sind, bis zu fünf Jahre lang ein Übergangsgeld in Höhe ihrer abschlagsfreien Altersrente erhalten und mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich weiterbilden wollen, sollen die Instrumente des SGB III zur Verfügung stehen. So sind etwa Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse möglich, so Thomas Rachel MdB, der auch die IGBCE Ortsgruppe in Düren über die Antwort des BMWI informierte. „Das Anpassungsgeld und die Weiterbildungsmöglichkeiten sind zentraler Bestandteil eines sozialverträglichen Kohleausstiegs und wichtig für die Betroffenen und deren Familien“, so der Dürener Christdemokrat Thomas Rachel.
Einer ersten frühen Schätzung zur Folge könnten außerdem maximal rund 40.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Anpassungsgeld in Anspruch nehmen. Dies soll den Betroffenen frühestens 24 Monate vor der Stilllegung gewährt werden.

Anspruchsberechtigt sind nach Auskunft des BMWI auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Tochterunternehmens, das nahezu ausschließlich und unmittelbar für ein Unternehmen tätig ist, das Kohle verstromt bzw. abbaut sowie Beschäftigte von Partnerunternehmen, wenn diese nahezu ausschließlich und spezifisch im Braunkohlebergbau tätig sind, teilte das Bundeswirtschaftsministerium dem Dürener Bundestagsabgeordneten Thomas Rachel mit.


Eine weitere Konkretisierung der Anpassungsgeldrichtlinien erarbeitet derzeit eine Projektgruppe der beteiligten Ressorts, so der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel MdB.