Rede von Thomas Rachel MdB anlässlich der 142. Sitzung des Deutschen Bundestages in der Stammzell-Debatte
Datum: 14.02.2008
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
I. Konsens von 2002
2002 habe ich zu den Mitinitiatoren des damaligen
Stammzellgesetzes gehört.
Auch heute gibt es bei den Anträgen, ebenso wie innerhalb der
verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen,
Religionsgemeinschaften und christlichen Kirchen ganz
verschiedene Positionen.
Dies zeigt vor allem eines: Es gibt bei dieser Frage keinen
einfachen und nicht nur einen Weg – weder rechtlich, noch
ethisch, noch christlich.
Den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmen für diese Frage
bildet unser Grundgesetz. Daher werden sich diejenigen, die
den „roll back“ und damit ein Forschungsverbot fordern, fragen
lassen müssen, wie Sie zu der Tatsache stehen, dass ein
„vollständiges Verbot, das auch weltweit bereits vorhandene
Stammzelllinien umfasst (…) verfassungsrechtlich nicht
begründbar ist.“
Dies ist ein wörtliches Zitat aus der Begründung zum geltenden
Stammzellgesetz!
3
Meine Damen und Herren,
Worum ging es 2002 eigentlich?
Kern des damaligen Kompromisses waren zwei Aspekte:
1. Im Sinne der grundgesetzlichen Forschungsfreiheit
Grundlagenforschung zu ermöglichen
2. durch einen festen, in der Vergangenheit liegenden
Stichtag auszuschließen, dass von Deutschland ein
Anreiz ausgeht, Embryonen im Ausland zu zerstören.
Diese Ziele hat das Stammzellgesetz zunächst erreicht.
II. Neue Lage
Wie hat sich die Lage seit 2002 verändert?
Die Wissenschaft betont in breitem Konsens, dass die aufgrund
des Gesetzes verfügbaren Stammzelllinien eine konkurrenzund
kooperationsfähige Forschung nur noch sehr
eingeschränkt ermöglichen. Diese Stammzelllinien sind teils
kontaminiert, teils genetisch verändert und nicht standardisiert.
Adulte Stammzellen können embryonale Stammzellen nicht
ersetzen. Sie können nicht langfristig vermehrt werden und
können sich nicht zu allen Körperzellen entwickeln.
Forscher wie Yamanaka und Thomson werden für Ihre
Forschungsergebnisse im Bereich der Reprogrammierung von
4
Körperzellen zu sog. induzierten pluripotenten Stammzellen
(iPS) – auch von denjenigen – gefeiert, die keine Forschung mit
embryonalen Stammzellen in Deutschland wollen. Diese
Forscher erklären aber unisono, dass Sie auf die Forschung
mit embryonalen Stammzellen angewiesen waren, sind und
sein werden:
Thomson hat der New York Times im Dezember 2007 gesagt,
dass weder seine noch die Ergebnisse in Japan erzielt worden
wären ohne die Ergebnisse aus der Forschung mit
embryonalen Stammzellen in den letzten 10 Jahren.
Thomson hat die grundsätzliche Machbarkeit der
Reprogrammierung nachgewiesen („proof of principle“). Für die
nun anstehenden Detailanalysen sind die Forscher auf die
neueren Stammzelllinien angewiesen.
So betont James Adjaye vom Max-Planck-Institut für
Molekulare Genetik im Spiegel: „Wir können es schaffen,
reprogrammierte Zellen für die Medizin nutzbar zu machen.
Dazu benötigen wir aber dringend brauchbare, neue
embryonale Stammzellen.“
Meine Damen und Herren,
eine Position, die ausschließlich Prinzipien verteidigt, wird
nur schwer ethisch überzeugen können.
Wer diese Forschung in Deutschland verbieten will, muss
erklären, wie er mit den Ergebnisse der internationalen
Forschung auf diesem Gebiet umgehen will. Entweder, diese
Ergebnisse werden den kranken Menschen in Deutschland
5
vorenthalten oder er wird sich den Vorwurf der
Inkonsequenz gefallen lassen müssen.
Wir als Abgeordnete sind gefordert zu überprüfen, ob der Geist
des damaligen Kompromisses noch hinreichend durch das
geltende Stammzellgesetz verwirklicht wird oder nicht
vielmehr eines der beiden Ziele des Gesetzes, die
Ermöglichung der Forschung mit embryonalen Stammzellen,
bald nur noch auf dem Papier steht.
III. Lösung
Durch die Verschiebung des Stichtages auf einen neuen, in der
Vergangenheit liegenden, festen Stichtag - den 1. Mai 2007 -
werden den deutschen Forschern neue Stammzelllinien zur
Verfügung gestellt.
Diese sind heute schon vorhanden! Kein einziger Embryo
wird bei diesem Weg auch nur berührt!
Eine - theoretisch denkbare - Veränderung in der Zukunft bleibt
– und das ist uns wichtig – dem parlamentarischen
Gesetzgeber vorbehalten.
Wenn also einige im Moment eine „ethische Wanderdüne“
malen, sprechen sie letztlich den Mitgliedern des Bundestages
in zukünftigen Legislaturperioden ein verantwortliches
moralisches Urteil ab.
6
Die Mutmaßung, dass im Ausland extra für die Forschung in
Deutschland Embryonen zerstört würden, ist – vorsichtig
formuliert – gewagt.
Wer hier die deutsche Nabelschau für einen Moment verlässt,
stellt fest, dass 98 % der Publikationen in diesem Bereich im
Ausland entstehen.
Während in Deutschland seit fünf Jahren von Bund und DFG
zusammen knapp 4 Millionen Euro in die embryonale
Stammzellforschung geflossen sind, stellt alleine der USBundesstaat
Kalifornien dieser Forschung derzeit 300 Millionen
US-Dollar jährlich zur Verfügung. Diese Größenverhältnisse
sagen alles.
IV. Abschluss
Kurz und gut: Der von uns vorgestellte Antrag ist in der Lage,
den Ausgleich zwischen den verschiedenen Positionen aus
2002 in verantwortlicher Weise fortzuführen. Er trägt den
veränderten Bedingungen für die Wissenschaft Rechnung.
Zugleich wird kein einziger Embryo berührt.
Eine Stichtagsverschiebung entwertet den damaligen
Kompromiss nicht. Im Gegenteil: Sie gibt ihm den Wert zurück,
den er 2002 hatte.
Vielen Dank.

