Verstoß gegen das christliche Menschenbild und die Menschenwürde
Datum: 21.10.2005
Die Forderungen nach aktiver Sterbehilfe werden lauter. Alles scheint, als wäre nur noch der Widerstand einiger weniger zu überwinden und endlich könnten die Menschen sterben - ohne Leid, ohne Schmerzen, ohne Angst. Und die Menschheit könnte leben - ohne Schreckensbilder von Tod und Verzweiflung und unheilbaren Krankheiten.
Gekämpft wird mit starken Bildern von Übertherapie, Apparatemedizin und intensivstationärer Behandlung, von Leid, Schmerz und Unglück - Gedanken, die jeder gerne weit von sich schiebt.
Jedoch blenden die Befürworter der aktiven Sterbehilfe aus, daß es sich dabei stets um die Tötung eines Menschen handelt. Diese verstößt gegen das christliches Menschenbild und die Menschenwürde. Die aktive Sterbehilfe als ein Gebot der Nächstenliebe auszulegen, ist in jedem Fall eine völlige Verkehrung der für Christen gebotenen barmherzigen Zuwendung.
Erfahrungen in den Niederlanden haben zudem die Probleme und Risiken gezeigt: Ein großer Teil der Fälle aktiver Sterbehilfe wird überhaupt nicht gemeldet und entzieht sich damit jeder Kontrolle. Daß diese Entwicklung Gefahren birgt, liegt auf der Hand. Noch viel schwerer allerdings wiegt die große Zahl der Patienten, die ohne ausdrückliche Bitte getötet werden.
Es scheint, daß eine klare Grenzziehung nicht möglich ist und die Zulassung aktiver Sterbehilfe eine Eigendynamik hervorruft, bei der am Ende nicht der Patient über die Sterbehilfe entscheidet, sondern Dritte entscheiden, ob sein Leben lebenswert sei oder nicht. Immer mehr Niederländer tragen inzwischen sogenannte "Lebenswunscherklärungen" bei sich, in denen sie aktive Sterbehilfe ablehnen und glauben, ihren Wunsch nach lebenserhaltenden Maßnahmen erklären zu müssen. Das ist ein Alarmsignal für uns alle.
Außerdem müssen Patienten dort, wo aktive Sterbehilfe als normal gilt, Sorge haben, daß auf sie Druck ausgeübt wird. Die Freiwilligkeit der Entscheidung für den vorzeitigen Tod wäre nur schwer überprüfbar.
Eine klare Grenzziehung, in welchen Fällen aktive Sterbehilfe zulässig sein soll, erscheint nicht möglich. Was vor wenigen Jahren in den Niederlanden noch strikt abgelehnt wurde, wird heutzutage öffentlich diskutiert: Sollen Demenzkranke getötet werden können? Wie verhält es sich bei Säuglingen?
Soll es nicht vielleicht doch ausreichen, wenn jemand einfach lebensmüde ist? Die gezogenen Grenzen werden immer wieder in Frage gestellt, und das Töten droht zu einer gewöhnlichen Lösung eines Problems zu werden.
Dabei werden die Möglichkeiten der Palliativmedizin und der Hospizarbeit unterschätzt. Durch den heutigen Stand der Palliativmedizin und Hospizarbeit gibt es kaum Fälle, in denen bei Schmerzen und Leid nicht ausreichend geholfen und gelindert werden kann, so daß der Wunsch zu sterben schwindet.
Ohne einen erheblichen Ausbau der medizinischen und pflegerischen Versorgung Sterbender wird jedoch in Deutschland der Ruf nach aktiver Sterbehilfe nicht leiser werden. Die Gesellschaft muß sich der Herausforderung stellen, anstatt in die andere Richtung zu gehen und zu verdrängen. Forderungen nach aktiver Sterbehilfe erscheinen insofern auch als Zeugnis der Hilflosigkeit.
Wir lehnen die aktive Sterbehilfe strikt ab. Die passive Sterbehilfe, bei der auf das ausdrückliches Ersuchen eines Sterbenden keine lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen mehr getroffen werden, ist und bleibt aber zulässig. Ein entsprechender Wunsch des Patienten, daß dem Sterbeprozeß sein Lauf gelassen wird, muß in jedem Falle Beachtung finden.
Unsere Aufgabe ist es, diesen letzten Weg menschenwürdig und sinnvoll zu gestalten, und nicht, vor den Problemen auszuweichen.
