Ökonomie vor Embryonenschutz
Erklärung zu den bioethischen Forderungen der forschungspolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ulrike Flach in der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin”:
Datum: 04.08.2005
Frau Flach hat in ihrer heutigen Pressekonferenz die Forderungen der FDP nach einer Lockerung der deutschen Stammzellgesetzgebung und des Embryonenschutzgesetzes wiederholt. Sie plädiert im Bereich der Embryonenforschung „nicht auf das Risiko, sondern auf die Chancen” zu schauen.
Bei dieser Argumentationsweise wird missachtet, dass der Bewertungsmaßstab beim Embryonenschutz kein wirtschaftlicher, sondern immer nur ein ethischer sein darf. Es geht um die Tötung von menschlichem Leben! Die ethische Bewertung der Embryonalforschung kann nicht von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolgen abhängig gemacht werden. Die Zerstörung eines Embryos zur Herstellung embryonaler Stammzellen verstößt gegen die Menschenwürde des Embryos und dessen Recht auf Leben. Aus gutem Grunde zieht deshalb das deutsche Stammzellgesetz enge Grenzen.
Die rechtlichen Bedingungen, unter denen in Deutschland geforscht werden kann, sind ausreichend. Nicht die rechtlichen Einschränkungen bei der Embryonenforschung, sondern eine schlechte Forschungspolitik und unzureichende Finanzierung sind die wahren Ursachen der Schwächen des Forschungsstandorts Deutschland. Hier gilt es in Zukunft anzusetzen.
