EU-Kommission liefert keine verbindliche ethische Grundlage
Erklärung zu dem Vorschlag der EU-Kommission zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Datum: 06.04.2005
Der Vorschlag der EU-Kommission, die Forschungsförderung zu verdoppeln ist prinzipiell begrüßenswert.
Leider hat die Kommission jedoch versäumt ausreichende ethische Leitlinien für die einzelnen Forschungsprojekte festzulegen. Der Vorschlag orientiert sich an der EU-Grundrechtecharta, die zwar das Klonen zu Fortpflanzungszwecken verbietet, das Forschungsklonen jedoch erlaubt.
Die Vorstellung, dass aus EU-Geldern Klonprojekte finanziert werden ist unerträglich. Nach unserer Auffassung sind beide Arten des Klonens weder verfassungsrechtlich noch ethisch vertretbar und dürfen daher nicht von der EU gefördert werden.
Projekte, die den ethischen Grundüberzeugungen vieler Mitgliedsländer widersprechen, sollten nicht durch deren Beiträge zu den EU-Forschungsgeldern finanziert werden. Im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm dürfen keine Vorhaben unterstützt werden, die in EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, zum Schutze des Embryos eine Straftat darstellen.
