Ethische Grenzüberschreitung

Anlässlich der befürwortenden Äußerung des SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering zum Forschungsklonen in Deutschland erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ Thomas Rachel MdB:

Datum: 06.04.2005

Franz Münteferings Befürwortung des Forschungsklonens in Deutschland stellt einen erneuten Tabubruch der SPD-Spitze dar. „Wer sozialen Fortschritt will” so Müntefering, „muss sich auch mal an Grenzen wagen.” Dass damit ethische Grenzen gemeint sind, die das Wertesystem unseres Landes bestimmen, scheint den SPD-Vorsitzenden nicht weiter zu interessieren.
Mit der Erlaubnis, menschliche Embryonen zu Forschungszwecken erzeugen und töten zu dürfen, wird jedoch eine ethische Grenze überschritten, die jenseits unserer christlich geprägten Wertvorstellungen liegt. Aus gutem Grunde ist daher in Deutschland das Forschungsklonen gesetzlich verboten und soll es auch bleiben.
Bereits im Mai 2001 hat die deutsche Forschungsgemeinschaft erklärt, dass „sowohl das reproduktive als auch das therapeutische Klonen über Kerntransplantation in entkernte Eizelle weder naturwissenschaftlich zu begründen noch ethisch zu verantworten sind und daher nicht statthaft sein können.”
Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, sich gegen diese Verzweckung menschlichen Lebens zugunsten zweifelhafter ökonomischer Interessen zu positionieren. Münteferings Äußerungen sind nichts anderes als billige Affekthascherei auf Kosten eines sonst ernsthaft geführten Diskurses um Chancen und Gefahren biowissenschaftlicher und medizinischer Forschung.