Ethikkommission für Reichweitenbeschränkungen bei Patientenverfügungen
Zur heutigen Debatte um Patientenverfügungen erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB
Datum: 10.03.2005
Patientenverfügungen stellen neben Palliativmedizin und Hospizarbeit einen humanen Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe dar. Daher hat sich die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Bundestages für eine gesetzliche Verankerung von Patientenverfügungen ausgesprochen, um Rechtsklarheit zu schaffen.
Sie hat jedoch eine inhaltliche Begrenzung vorgenommen, die extrem weitreichende Verfügungen ausschließt. Insbesondere für Grundleiden, die heilbar sind, sollte kein Ausschluss lebenserhaltender Maßnahmen im voraus erfolgen können.
Verfehlt ist die im aktuellen Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Zypries enthaltene Vorstellung, dass eine aktuelle Einwilligung in eine konkrete Behandlung das gleiche Gewicht haben sollte, wie eine vor Jahren getroffene Verfügung. Menschen und ihre Einstellungen ändern sich im Laufe der Zeit. Es besteht daher ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Entscheidung in der Gegenwart und einer Verfügung für die Zukunft. Bei Vorausverfügungen ist umso mehr Vorsicht geboten, je schwerer eine Entscheidung wirkt und je gravierender die Folgen eines Behandlungsverzichts sind. Patientenverfügungen müssen daher auf Fälle beschränkt bleiben, in denen das Grundleiden irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird.
Mit der inhaltlichen Reichweitenbegrenzung wird den Problemen und Gefahren von Vorausverfügungen Rechnung getragen, ohne das Selbstbestimmungsrecht der Patienten unverhältnismäßig zu beschneiden.
Bedenklich an den Vorstellungen von Ministerin Zypries ist auch die Regelung zum mutmaßlichen Willen. Ist der Patient einwilligungsunfähig und hat keine Patientenverfügung erstellt, wird dem Betreuer und Bevollmächtigten eine unbeschränkte Entscheidungsbefugnis eingeräumt. Hier bedarf des dringend einer Kontrollinstanz, um Missbrauchsgefahren und Rechtsunsicherheiten vorzubeugen. Die Enquete-Kommission hat daher für diese Fälle ein beratendes Konsil empfohlen, das eine vorherige Anhörung des Pflegepersonals, der nahen Angehörigen oder der mitbehandelnden Ärzte sicherstellt.
Wer die Patienten und ihr Selbstimmungsrecht ernst nimmt, muss beachten, dass sie in ihren letzten Lebensphase vor allem wünschen, nicht alleine gelassen zu werden und keine Schmerzen zu erleiden. Neben den Regelungen zur Patientenverfügung fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher auch eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung sowie einen Ausbau der Hospize.
