Zeitplan für die Erstellung und Veröffentlichung des nächsten BAföG-Berichts

15.02.2017

Protokoll der Fragestunde

Präsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Nachfragewünsche hierzu sehe ich jetzt nicht.
Die Frage 7 des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) wird schriftlich beantwortet.
Damit ist dieser Geschäftsbereich für heute abgeschlossen.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Der Kollege Thomas Rachel steht freundlicherweise zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe Frage 8 des Kollegen Kai Gehring auf:
Wie ist der Zeitplan für Erstellung und Veröffentlichung des nächsten BAföG-Berichts (Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2)?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Herr Präsident! Herr Kollege Gehring, wie in § 35 Satz 3 BAföG vorgesehen ist, wird die Bundesregierung im Jahr 2017, also im Laufe dieses Jahres, ihren 21 . Bericht nach § 35 BAföG vorlegen. Wie schon in der Begründung des Regierungsentwurfs zum 25. BAföG-Änderungsgesetz beschrieben, gibt es eine Verschiebung des turnusgemäßen Vorlagetermins. Die Berichterstattung wird erst erfolgen, wenn erste Auswirkungen des Änderungsgesetzes messbar sind, die für eine Abwägung aller relevanten Entwicklungen zur Bewertung neuerlichen Anpassungsbedarfs erforderlich sind. Das wird logischerweise nicht vor Vorliegen der BAföG-Statistik des Statistischen Bundesamtes möglich sein, mit deren Veröffentlichung wir ungefähr Anfang August rechnen.
Wie auch in früheren BAföG-Berichten sollen zudem auf Basis der dann aktuellen Herbstprojektion der Bundesregierung die Einkommensentwicklung und die Entwicklung der Verbraucherpreise bis zu dem auf das Berichtsjahr folgenden Jahr, also bis 2018, in die Berichterstattung einbezogen werden. Auf Basis dieser Daten wird die Bundesregierung den Bericht noch in diesem Jahr, wie vorgesehen, beschließen und dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorlegen.

Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Gehring.

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank . – Herr Staatssekretär, das ist eine sehr überraschende Information, die Ihre Verzögerungstaktik bei der Erstellung des BAföG-Berichtes ganz klar dokumentiert. Die Erstellung und Veröffentlichung des BAföG-Berichtes sind gesetzlich alle zwei Jahre vorgeschrieben. Das haben Sie für diese 25. Novelle schon außer Kraft gesetzt und verschoben. Es war der übliche Modus, dass man den BAföG-Bericht in diesem Zweijahresrhythmus im Januar oder spätestens im Februar vorlegt. Jetzt wird es nach Ihrer Aussage offensichtlich dreieinhalb Jahre dauern, bis der nächste BAföG-Bericht erscheint. Ist denn dann in dem Bericht, der so verzögert kommen wird, wenigstens sichergestellt, dass die Einkommens- und Preisentwicklung für den gesamten Berichtszeitraum ab Herbst 2014 dargestellt wird? Das ist unheimlich wichtig, da etliche, nämlich über 100 000, junge Menschen aus dem BAföG-Bezug herausgefallen sind. Also: Wird der gesamte Zeitraum seit dem letzten Bericht erfasst oder nur zwei Jahre?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Herr Kollege Gehring, die Verschiebung des BAföG-Berichts ist bereits in der Gesetzesbegründung des damaligen BAföG-Änderungsgesetzes enthalten gewesen . Sie ist also insofern nicht überraschend, sondern sie ist zwangsläufig aus der Gesetzesbegründung ablesbar. Sie macht auch in der Sache Sinn, da die Große Koalition in dieser Legislaturperiode eine große BAföG-Reform durchgeführt hat, die eine erhebliche Zahl von Verbesserungen für die Betroffenen herbeigeführt hat. All dies wird sich in der Darstellung des BAföG-Berichtes insgesamt wiederfinden. Ich habe schon angedeutet, dass auch eine entsprechende Projektion vorhanden sein wird, die die Einkommensentwicklung und die Entwicklung der Verbraucherpreise berücksichtigt.

Präsident Dr. Norbert Lammert: Zweite Nachfrage.

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, meine Überraschung bestand nicht darin, dass Sie diesen BAföG-Bericht einmalig auf das Jahr 2017 verschieben, sondern darin, dass Sie ihn nicht im Januar oder Februar fertigbekommen, weil Sie erst im August die statistischen Basisdaten erhalten, sodass in dieser Legislatur offensichtlich nicht mehr mit einem BAföG-Bericht zu rechnen ist . Für mich stellt sich die Frage, ob Sie mit schlechten Zahlen rechnen. Oder können Sie zusichern, dass unmittelbar nach Verkündung der statistischen Basisdaten durch das Statistische Bundesamt im August dann im September, noch vor der Bundestagswahl, ein entsprechender BAföG-Bericht veröffentlicht wird? Das wäre sehr wichtig. Denn wir haben von den Gewerkschaften und Studierendenverbänden einen alternativen BAföG-Bericht vorgelegt bekommen, der genauso aufgebaut ist wie der BAföG-Bericht der Bundesregierung, und dieser enthält eklatante Hinweise darauf, wie viele Studierende in den letzten Jahren nicht in den BAföG-Bezug hineingekommen sind und wie dringend notwendig eine weitere Erhöhung noch vor der Bundestagswahl wäre.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Herr Kollege Gehring, die Überraschung bei Ihnen überrascht mich; denn es ist ja ganz logisch, dass ein BAföG-Bericht erst dann vorgelegt werden kann, wenn die entsprechenden Daten vorliegen. Ich darf an der Stelle wiederholen, dass wir auf die Daten des Statistischen Bundesamtes zurückgreifen werden, die wir für die BAföG-Statistik grundlegend benötigen. Wir erwarten sie im Sommer. Danach wird an die Arbeit herangegangen, diese Daten mit der Projektion in Verbindung zu bringen. Der BAföG-Bericht wird noch in diesem Jahr vorgelegt werden.