Keine Chance für Einbrecher: Förderung des Bundes nutzen

08.08.2016

Ferienzeit bedeutet leider auch manchmal Einbruchzeit. Das ist hinlänglich bekannt und die Statistik zur Einbruchkriminalität ist eine Warnung. Um Einbrüchen vorzubeugen rät der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel Bürgern dazu, von den Beratungsangeboten der Polizei und der Förderung des Bundes Gebrauch zu machen: „Die Bundesregierung unterstützt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bauliche einbruchshemmende Maßnahmen, um die eigenen vier Wände zu schützen.“ Das Programm "Kriminalitätsprävention durch Einbruchsicherung" wurde von der Bundesregierung mit 30 Millionen Euro ausgestattet. Private Eigentümer und Mieter können darüber finanzielle Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen.

Die Förderung kann jeder beantragen, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert. Gefördert werden sowohl das Material als auch der fachgerechte Einbau durch Fachunternehmen. Die Fördersumme wird im Einzelfall geprüft. Grundsätzlich gilt: Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem bestehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Der Mindestinvestitionsbetrag für die Summe aller Maßnahmen liegt bei 2.000 Euro. Auf einen besonders wichtigen Punkt weist Thomas Rachel hin: "Die Förderung muss vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden".