Fortführung der Exzellenzinitiative durch Bund und Länder

13.04.2016

Protokoll der Fragestunde

Vizepräsident Peter Hintze: Bei den Fragen 15 und 16 der Abgeordneten Nicole Gohlke, Fraktion Die Linke, bleiben wir beim Thema Exzellenzinitiative. Ich rufe zunächst Frage 15 auf: Wie gestalten sich die Details bei der durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, in der Presse bekanntgegebenen Fortführung der Exzellenzinitiative durch Bund und Länder, insbesondere hinsichtlich Fördervolumen und Förderkriterien? Herr Staatssekretär, bitte.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Kollegin Gohlke, Bund und Länder beraten in vertraulichen Verhandlungen die Grundzüge für die Nachfolge der Exzellenzinitiative. Es gibt bis zur Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 22 . April noch Fragen zu klären. Die abschließende Entscheidung wird am 16 . Juni von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten getroffen werden.

Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Gohlke?

Nicole Gohlke (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Bund-Länder-Grundsatzbeschluss zur Nachfolge der Exzellenzinitiative hieß es, man werde bei der Fortführung die neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume nutzen. Gemeint ist die Lockerung des Kooperationsverbotes. Können Sie aufzeigen, was das bei den neuen Plänen konkret bedeutet bzw. in welchen Punkten dies erfolgen soll?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Letzteres werde ich nicht machen, weil die Gespräche vertraulich sind. Aber Sie können davon ausgehen, dass das, was Bund und Länder in der grundsätzlichen Entscheidung, die Exzellenzinitiative fortzuführen, vereinbart haben, auch Eingang in die Vorbereitung der Beschlussfassung für die Wissenschaftsminister gefunden hat.

Nicole Gohlke (DIE LINKE): Können Sie das Parlament vielleicht darüber informieren, wann die neue Förderphase genau beginnen soll und was mit den aktuell bestehenden Exzellenzclustern und Exzellenzstandorten künftig passieren soll? Das ist nämlich nicht nur für Bund und Länder, sondern auch für das Parlament nicht gerade von untergeordneter Bedeutung.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Die grundsätzliche Richtung ist im Grundsatzbeschluss von Bund und Ländern vorgegeben. Hier wird die Rolle derjenigen angesprochen, die eine zweite Chance in einer zweiten Förderphase haben sollen. Über den genauen Instrumentenkasten und die Detailregelung kann ich Sie heute nicht informieren, da die Wissenschaftsminister der Bundesländer und die Bundesforschungsministerin darüber noch nicht abschließend beraten haben.