Bundesförderung der RWTH Aachen im Rahmen der Exzellenzinitiative und des Qualitätspaktes Lehre

10.06.2015

Protokoll der Fragestunde

Vizepräsidentin Claudia RothVielen Dank, Herr Staatssekretär Müller. – Ich sehe, es gibt keine weiteren Fragen. Ich rufe die Frage 25 des Kollegen Gehring auf: Inwiefern sieht die Bundesregierung die Bundesförderung für die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen im Rahmen der Exzellenzinitiative – „Zukunftskonzept RWTH 2020: Meeting Global Challenges“, mit dem unter anderem ein universitätsumfassendes Personal- und Organisationsentwicklungskonzept eingeführt werden soll – und des Qualitätspakts Lehre – Vorhaben „RWTH 2020 Exzellente Lehre – wir verbessern gemeinsam die Studienbedingungen und die Lehrqualität“, wo es um „innovative Lehr- und Lernkonzepte und ein umfassendes studierendenzentriertes und kompetenzorientiertes Qualifizierungsprogramm“ geht – vor dem Hintergrund berührt, dass der Landesvorsitzende der NRW-CDU und Privatdozent an der RWTH Aachen, Armin Laschet, Noten erfunden hat, weil Unterlagen der Klausur, die nach dem einwöchigen Blockseminar „Europa in der Berliner Politik“ geschrieben wurde, abhanden gekommen sind (siehe unter anderem „Laschet gibt Lehrauftrag nach Noten-Skandal auf“ in der Welt vom 2. Juni 2015)? Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel zur Verfügung.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege Gehring, ich antworte Ihnen wie folgt: Die Bundesförderung der RWTH Aachen im Rahmen der Exzellenzinitiative und des Qualitätspaktes Lehre ist durch den in Ihrer Fragestellung angesprochenen Vorgang nicht berührt.

Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Gehring.

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Ich sehe das BMBF immer auch als Hüterin wissenschaftlicher Redlichkeit in Deutschland. Im Kern zielt meine Frage auf ein Blockseminar ab, das der CDU-Fraktionsvorsitzende des Landtags Nordrhein-Westfalen gehalten hat. Er hat offenkundig im Rahmen seiner Nebentätigkeit als Gastdozent an der RWTH Aachen Prüfungsnoten schlichtweg erfunden. Ich finde es schon relevant, zu wissen: Welche Auswirkungen hat das Ihrer Meinung nach auf die Glaubwürdigkeit des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Landtag Nordrhein-Westfalen, der in seiner Rolle als Gastdozent außerordentlich unverantwortlich und auch unredlich agiert hat? Wie hätten Sie sich, Herr Staatssekretär Rachel, damals als Student behandelt gefühlt, wenn Sie erfahren hätten, dass Ihre Leistung nicht gewürdigt wird, sondern Ihre Note zunächst quasi gewürfelt und ausgedacht und später annulliert wurde?

Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Rachel, bitte.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Zu der ehrenamtlichen Dozententätigkeit im Einzelnen kann ich nichts sagen. Die RWTH Aachen hat eine differenzierte Stellungnahme dazu abgegeben. Grundsätzlich ist es so, ist es so, dass die Einhaltung des Landeshochschulgesetzes sowie der Studien- und Prüfungsordnung natürlich der jeweiligen Hochschule bzw. dem jeweiligen zuständigen Bundesland obliegt.

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte noch einmal nachfragen, weil die RWTH Aachen eine wirklich sehr herausragende Universität ist, die in erheblichem Umfang Mittel über die Exzellenzinitiative und auch über den Qualitätspakt Lehre erhält. Ich möchte Sie fragen, ob aus Sicht der Bundesregierung das schlichte Erfinden von Klausurnoten, wie es der Exprivatdozent und CDU-Landesvorsitzende Armin Laschet in diesem Blockseminar gemacht hat, unter die Förderlinie „innovative Lehr- und Lernkonzepte“ im Rahmen des Qualitätspakts Lehre fällt.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)

Wie schätzen Sie das ein?

Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Rachel, bitte.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Auch ein dritter Versuch über einen anderen Zugang wird nichts daran ändern, dass die Einhaltung des Landeshochschulgesetzes und der Studien- und Prüfungsordnung der zuständigen Hochschule obliegt – die RWTH Aachen hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben – bzw. in der Zuständigkeit des Bundeslandes liegt.