"5th International Meeting"
Meine Rede anlässlich der Eröffnung des "5th International Meeting" Kompetenznetz Stammzellenforschung NRW
Datum: 24.03.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie im Namen von Frau Bundesministerin Prof. Dr. Schavan sehr herzlich zu der fünften „Internationalen Konferenz des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung Nordrhein- Westfalen“ begrüßen. Die internationale Tagung ist eine der wichtigen Säulen des Netzwerks. Sie findet nun bereits das fünfte Jahr in Folge statt. Diese Kontinuität und die wachsenden Teilnehmerzahlen zeigen, dass das Netzwerk erfolgreich Kompetenzen auf dem Gebiet der Stammzellforschung bündelt.
Kompetenznetzwerk Stammzellforschung NRW
Das Kompetenznetzwerk Stammzellforschung NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2002 gegründet, ist landesweit organisiert und deckt das breite Spektrum der wissenschaftlichen Fragestellungen der Stammzellforschung ab. Ziel ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern, die Öffentlichkeit zu informieren, und als Diskussionspartner für Fragen der Stammzellpartner zur Verfügung zu stehen. Als Mitglied des Beirats des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW habe ich mir selbst in den letzten Jahren ein Bild von den Erfolgen des Netzwerkes machen können. Auf der Basis einer regionalen Schwerpunktbildung ist hier eine Initiative entstanden, die weit über die Region ausstrahlt und der Forschung, der Wirtschaft und vor allem der Gesellschaft nutzt.
Relevanz der Stammzellforschung
Noch immer gibt es über Ursachen und Therapiemöglichkeiten vieler Erkrankungen erhebliche Wissenslücken. Der demographische Wandel stellt unsere Gesellschaft vor zusätzliche neue Aufgaben. Der Forschungsbedarf ist daher groß. Obwohl das Spektrum der medizinischen Verfahren sehr vielfältig ist, kann oft keine Heilung erreicht werden. Gute Behandlungsergebnisse werden oft durch Organtransplantationen erzielt. Doch trotz der enormen Fortschritte in der Transplantationsmedizin führen der Mangel an Spenderorganen sowie die negativen Langzeitwirkungen der lebenslang einzunehmenden Medikamente zu wesentlichen Einschränkungen. Große Hoffnungen werden daher in die regenerative Medizin gesetzt. Diese verfolgt das Ziel, erkranktes Gewebe zu heilen, wiederherzustellen und die natürliche Regeneration von kranken und verletzten Organen zu unterstützen. So soll ein Paradigmenwechsel von der symptomatischen Behandlung zu einer kurativen Behandlung ermöglicht werden. Die Stammzellforschung spielt hier eine essentielle Rolle als Grundlagenwissenschaft der Regenerativen Medizin.
Fördermaßnahmen des BMBF
Das BMBF hat die großen Möglichkeiten, die die Stammzellen für die Medizin bieten, früh erkannt. Bereits Ende 1999 haben wir einen ersten Förderschwerpunkt „Biologischer Ersatz von Organfunktionen“ hierzu bekannt gemacht, mit dem Ziel, das Potential von Stamm- und Vorläuferzellen für die Therapie volkswirtschaftlich relevanter Erkrankungen wie z. B. Parkinson, Diabetes, Osteoporose und Herzinfarkt auszuloten (Budget 3 Mio € pro Jahr). Auf dem Weg von der Grundlagenforschung zur klinischen Anwendung ist vielfach die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen aus dem biowissenschaftlichen, medizinischen und ingenieurwissenschaftlichen Bereich erforderlich. Daher werden seit 2005 im Rahmen des Schwerpunktes „Zellbasierte, regenerative Medizin“ in interdisziplinären Verbundvorhaben die bisherigen Erkenntnisse der Stammzellforschung angewandt und vertieft, um sie einer klinischen Anwendung näher zu bringen (6 Mio € pro Jahr). In den Verbünden wird eine Vielzahl unterschiedlicher Themen bearbeitet, die den Weg zur Anwendung bahnen sollen: Fragen der Differenzierung, der Immunantwort gegen Stammzellen, der präklinischen Entwicklung von Therapien in Tiermodellen sowie Materialien für Tissue-Engineering. Auch Arbeiten zur Harmonisierung und Standardisierung von Methoden der Stammzellforschung, werden hier gefördert. In Deutschland besteht, wie in anderen Ländern, ein großes Interesse an Zellen mit einem möglichst hohen Entwicklungspotenzial. Wesentliches Anliegen und Ziel des deutschen Stammzellgesetzes ist es, sicherzustellen, dass keine Veranlassung für die Zerstörung menschlicher Embryonen von Deutschland ausgeht. Wir setzen alles daran, dass die Herstellung von pluripotenten menschlichen Stammzellen künftig ohne einen Verbrauch von Embryonen erfolgen kann. Das BMBF favorisiert daher die Forschung mit alternativen Stammzellen. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Förderung der Reprogrammierung somatischer Körperzellen.
Hierzu zählt die Suche nach adulten Stammzellen mit hohem Differenzierungspotential, die Entwicklung von Verfahren zur Reprogrammierung somatischere menschlicher Zellen, und die Entwicklung weiterer Methoden zur Herstellung pluripotenter Stammzellen im Säugetiermodell. Ziel ist es neue, ethisch unproblematische Ausgangsmaterialien für die regenerative Medizin verfügbar zu machen. Es hat sich zeitlich so gefügt, dass das BMBF mit seiner Bekanntmachung „Gewinnung pluri- bzw. multipotenter Stammzellen“ auch einen wesentlichen Beitrag leistet, die 2006 und 2007 neu entwickelte Technik zur Herstellung induzierter pluripotenter Stammzellen in Deutschland zu verankern. In der Fördermaßnahme zur Gewinnung pluri- und multipotenterZellen fokussieren über 70% der Projekte auf diese neuen Zellen, die induzierten pluripotenten und spermatogonialen Stammzellen. Auch in Projekten der Maßnahme „Zellbasierte regenerativen Medizin“ nehmen diese Zelllinien, die vor 2006 noch gar nicht existierten, in 2008 bereits einen Anteil von über 20% ein. In diesen Tagen wird die zweite Runde der Bekanntmachung „Gewinnung pluri- bzw. multipotenter Stammzellen“ veröffentlicht, für die sich deutsche Wissenschaftler jetzt bewerben können. Stammzellforscher und Wissenschaftler in der Regenerativen Medizin sind in ganz besonderer Weise Teil der Öffentlichkeit: Ihre Arbeiten wecken sehr schnell Hoffnungen bei Patienten – und das, obwohl die meisten Ergebnisse noch weit von jeder Anwendung entfernt sind. Der translationale Ansatz ist in diesem Forschungsgebiet also sehr wichtig.
Nationale Translationszentren
Um alle Potenziale regenerativer Technologien für die Breite der klinischen Praxis zu erschließen, unterstützen wir als Bundesforschungsministerium - ergänzt durch Mittel der Sitzländer - seit 2006 zwei Translationszentren mit jeweils 20 Millionen Euro: das Berlin- Brandenburger Center für Regenerative Medizin (BCRT) und das Translationzentrum für regenerative Medizin (TRM) in Leipzig. Darüber hinaus fördern wir in Rostock das Referenz- und Translationszentrum für kardiale Stammzelltherapie (RTC). Einrichtungen wie diese sollen vor allem eines bewirken: den Weg einer Idee bis zur Klinik ebnen und das Zusammenspiel aller Akteure der Wertschöpfungskette intensivieren.
Aus diesem Grund wird auch eine enge Zusammenarbeit mit den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Exzellenzzentren angestrebt: „REBIRTH: From Regenerative Biology to Reconstructive Therapy" in Hannover und das „Center for Regenerative Therapies (CRTD) in Dresden. Schließlich ist allen Zentren gemeinsam, dass ihnen internationale Experten hervorragende wissenschaftliche Leistungsfähigkeit attestiert haben. Und schon jetzt ist sichtbar, dass alle Zentren dazu beitragen, dass Deutschland bei internationalen Entwicklungen Schritt halten kann und auch neue Entwicklungen – wie die induzierten pluripotenten Stammzellen – aufgegriffen werden.
Aufwachsen der Förderaktivitäten seit 2000
Die Bundesregierung investiert wie nie zuvor in Forschung und Entwicklung. Wie Sie auf dieser Folie sehen, stieg der Etat allein des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von 7,9 Mrd. € in 2006 auf 10,2 € in 2009. Von diesem Anstieg haben die Lebenswissenschaften im Allgemeinen und die Stammzellforschung und Regenerative Medizin im Besonderen überproportional profitiert: Inzwischen investieren wir über 40 Mio € pro Jahr in Projekte der Stammzellforschung – mit einem deutlichen Anstieg seit 2006. Dem können Sie die große Bedeutung entnehmen, die auch wir dem Gebiet der Stammzellforschung und der Regenerativen Medizin beimessen.
Wertschöpfungskette
Schon immer hat mein Ministerium nicht nur die Wissenschaftler, sondern auch die Unternehmer im Blick. So gab es von 2000 bis 2007 die Förderinitiative „Tissue Engineering“, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei risikoreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten in der Regenerativen Medizin zu unterstützen.
Aber viele Firmen, die bereits in der regenerativen Medizin tätig sind, wissen es aus eigener Erfahrung: Forschung und Entwicklung ist erst der Anfang und selbst die Produktzulassung ist kein Garant für eine breite Erschließung des Marktes. Eine der wichtigsten Rahmenbedingungen ist die geregelte Kostenerstattung. Eine Aufnahme in den Erstattungskatalog der Kassen allerdings ist bisher den wenigsten Produkten gelungen. Dies liegt insbesondere an einem Mangel an standardisierten Methoden zur Durchführung von klinischen Studien für dieses sehr spezifische Feld. Dies wiederum führt zu einem Mangel an adäquaten Daten, auf deren Basis die Kostenträger im Gesundheitswesen eine Entscheidung zur Kostenerstattung treffen könnten. Die wichtigsten Kriterien lauten hierbei therapeutische Wirksamkeit und Kosteneffizienz. Doch bislang gibt es weder national noch international harmonisierte Standards, wie diese Kriterien in der regenerativen Medizin gemessen werden können und sollen.
Deshalb haben wir als konzertierte Aktion verschiedenster Akteure im Jahr 2006 die Unternehmensberatung CapGemini mit einer Studie beauftragt, um eine Bestandsaufnahme der Regenerativen Medizin in Deutschland vorzunehmen. Darüber hinaus haben wir einen Expertenworkshop durchgeführt, um Innovationshemmnissen auf den Grund zu gehen. Auf allen diesen Aktivitäten aufbauend konnte 2008 schließlich eine Förderinitiative „Regenerationstechnologien“ gestartet werden, die die benannten Probleme adressiert und zur Überwindung beitragen will.
Unterstützt wird hier zum einen die Entwicklung neuer Validierungs- und Standardisierungsverfahren für Produkte in der regenerativen Medizin. Zum anderen sind innovative Kooperationsformen zwischen Forschung und Wirtschaft gefragt, die den Transfer wissenschaftlicher Ideen in den Markt effizienter als bisher gestalten. In einer ersten Förderrunde haben wir fünf Verbundprojekte ausgewählt, die in den kommenden drei Jahren 16 Millionen Euro erhalten. Damit leistet mein Ministerium einen weiteren wichtigen Beitrag zur Schließung einer offenkundigen Lücke in der Wertschöpfungskette für Produkte der Regenerativen Medizin.
Begleitforschung / gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Meinungsbildung und Aufklärung über ethische und rechtliche Aspekte der Stammzellforschung ist im Kompetenznetzwerk Stammzellforschung NRW beispielhaft integriert und wird vom BMBF in den Maßnahmen der Förderung Ethischer, Rechtlicher und Sozialer Aspekte in den modernen Lebenswissenschaften aufgegriffen. Des Weiteren ist das BMBF wesentlich an der Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen beteiligt:
Novellierung des Stammzellgesetzes
Das im letzten Jahr novellierte Stammzellgesetz hat den Stichtag zur Herstellung von nach Deutschland eingeführten Stammzellen vom 01. Januar 2002 auf den 01. Mai 2007 verschoben. Hintergrund für die Verschiebung des Stichtags war die Überzeugung, dass den Forscherinnen und Forschern im Hinblick auf Quantität und Qualität im internationalen Vergleich nur noch eingeschränkt geeignete Zelllinien zur Verfügung standen.
Die Novellierung des Stammzellgesetzes hat bereits ihre Wirkung gezeigt: Seit der Novellierung kann bereits in fünf Projekten mit neuen Stammzelllinien gearbeitet werden. Weitere sechs Projekte warten auf die entsprechende Erweiterung ihrer Genehmigung. Es ist davon auszugehen, dass das Interesse deutscher Forscher an der Verwendung von neueren humanen embryonalen Stammzelllinien weiterhin zunehmen wird und sich so das Spektrum der in D verwendeten Zelllinien stetig erweitern wird.
Die Novellierung des Stammzellgesetzes ist das Ergebnis eines intensiven Diskurses zwischen Bundestag und Wissenschaft sowie einer kontroversen Diskussion über alle Parteien hinweg im Bundestag und in der Öffentlichkeit. Der gefundene Kompromiss eröffnet der Forschung neue Möglichkeiten und sichert gleichzeitig die ethische Substanz des Gesetzes. Die Debatte in den USA stellt diesen Kompromiss nicht in Frage.
Die jüngsten vielversprechenden Ergebnisse im Bereich der alternativen Methoden, insbesondere der Reprogrammierung von somatischen Zellen in pluripotente Stammzellen (iPSZellen), geben Anlass zu der Hoffnung, dass auf lange Sicht die Verwendung von hES-Zellen eingeschränkt werden kann. Hier setzt Deutschland einen klaren Schwerpunkt. Doch auch in diesem Bereich bleiben wir auf absehbare Zeit auf die Forschung bzw. den Vergleich mit hESZellen angewiesen, um die Potenziale der verschiedenen Ansätze für weitere medizinische Fortschritte nutzen zu können.
Stammzellforschung ist und bleibt ein hoch spannendes Thema, nicht nur für die Forschung. Das BMBF wird dieses Forschungsgebiet weiterhin mit aktuellen Förderangeboten begleiten und unterstützen.
Ich wünsche Ihnen für den weiteren Ablauf dieser Veranstaltung viel Erfolg, und für die Zukunft eine wissenschaftlich ertragreiche Zusammenarbeit.

